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April 03/1999
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Rauschtäter härter bestrafen

(re) Die härtere Ahndung einer Vollrauschtat fordert die CDU/CSU­Fraktion. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/545) zur Änderung des Strafgesetzbuches (Rauschtaten­Strafverschärfungsgesetz) vorgelegt. Darin verweist sie auf das Mißverhältnis zwischen der Schwere einer Tat, die im Vollrausch begangen werde, und der darauf folgenden Strafe. Dieses errege "Aufsehen" und verunsichere auch die Bevölkerung. Ziel muß es sein, dem Gebot des gerechten Strafens und dem Gedanken der positiven Generalprävention Rechnung zu tragen. Beidem werde die absolute Strafrahmenobergrenze des Vollrauschtatbestandes von fünf Jahren Freiheitsstrafe vielfach nicht gerecht.

Es sei nicht länger hinnehmbar, daß etwa einem Amokläufer, der im Vollrausch andere Menschen lebensgefährlich verletzt oder gar tötet, allenfalls die Strafrahmenobergrenze drohe. Überdies müsse, so die Abgeordneten, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei drogenabhängigen Tätern in der Regel eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit angenommen werden, womit sich die Höchststrafe auf drei Jahre neun Monate Freiheitsstrafe reduziere. Insofern soll bereits im Gesetz der Schwere der Rauschtat ein stärkeres Gewicht verliehen werden. Mit dem Gesetzentwurf greifen die Abgeordneten nachhaltige Forderungen der Praxis auf und entsprechen der Kritik eines Teils der Wissenschaft. Sie verweisen dabei unter anderem auf schriftliche Stellungnahmen zur Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf des 6. Strafrechtsreformgesetzes vom 4. Juni 1997.

Die CDU/CSU­Fraktion verweist darauf, den Haushalten der Länder werden aufgrund der Vollstreckung längerer Freiheitsstrafen in "gewissem Umfang" höhere Kosten entstehen. Diese seien derzeit nicht zu beziffern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903034b
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