Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 3/99 Inhaltsverzeichnis >
April 03/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Zwei Zielvorgaben beim Umzug des Deutschen Bundestages

Funktionsfähigkeit und Sozialverträglichkeit
VON ALFRED DRESCHER

Umzugskarton

Mit dem Umzug des Deutschen Bundestages von Bonn nach Berlin werden 669 Abgeordnete, 1.500 Abgeordnetenmitarbeiter, 854 Fraktionsmitarbeiter und 1.035 der insgesamt 2.276 Verwaltungsangehörigen ihre Arbeit in Bonn beenden und im September 1999 in Berlin wieder aufnehmen. Gut 50.000 m2 Umzugsgut (Möbel, Akten, Schwerlasten etc.) müssen bis dahin in mehreren Etappen in die Liegenschaften nach Berlin transportiert werden, darunter auch 38.000 laufende Meter Bücher der Bibliothek und rund 11.000 laufende Meter Akten des Bundestags­Archivs. Bei einem Umzug dieser Größenordnung handelt es sich nicht allein um eine logistische Herausforderung. Für die 4.630 vom Umzug betroffenen Mitarbeiter des Deutschen Bundestages, vor allem für diejenigen, die bereits vor dem Umzugsbeschluß aus dem Jahre 1991 dort tätig waren, müssen sozialverträgliche Lösungen für den Umzug bzw. für den Verbleib gefunden werden.

Um dieser sozialen Dimension des Umzuges zu entsprechen, hat der Deutsche Bundestag einen Umzugsbeauftragten eingesetzt und sich von Anfang an für eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Umzugs ausgesprochen. Kein vor dem Beschluß eingestellter Beschäftigter sollte gegen seinen Willen nach Berlin umziehen müssen. Andererseits mußte jedoch darauf geachtet werden, daß – sowohl in Bonn als auch später in Berlin – die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages gewährleistet bleibt.

Um für eine möglichst große Zahl von Mitarbeitern Verbleibemöglichkeiten in Bonn zu schaffen, wurde eine personalwirtschaftliche Gesamtkonzeption entwikkelt, die alle vom Umzug betroffenen Behörden und Einrichtungen erfaßt. Ihr Grundgedanke ist einfach: Da als Ausgleichsmaßnahme zahlreiche Berliner Behörden nach Bonn verlagert werden, bietet sich ein Personaltausch an. Auf eine kurze Formel gebracht heißt das: "Bonner bleiben in Bonn, Berliner bleiben in Berlin".

Wie immer zeigen sich die Schwierigkeiten eines solchen Modells erst in der praktischen Umsetzung: Während die Ministerien mit Behörden aus dem nachgeordneten Bereich tauschen konnten, kommen die Tauschbehörden des Deutschen Bundestages aus den unterschiedlichsten Bereichen. Ihre Aufgaben reichen von der klassischen Verwaltung über die Arzneimittelzulassung bis zur Entwicklungshilfe. So werden zum Beispiel. Mitarbeiterinnen des Statistischen Bundesamtes nach dem Wechsel zur Verwaltung des Deutschen Bundestages im Plenarassistenzdienst eingesetzt, während Polizeibeamte künftig im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Gebührenbescheide für Arzneimittelhersteller bei deren Zulassung erteilen. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages wird mehr als ein Drittel ihres Personals tauschen und geht damit bis an die Grenze dessen, was im Hinblick auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit vertretbar ist.

Angesichts des großen Personalwechsels ist es von zentraler Bedeutung, daß möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit sind, mit nach Berlin umzuziehen. Daher wurden alle nach dem Umzugsbeschluß eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Berlin verpflichtet. Unabhängig davon ist festzustellen, daß die Bereitschaft, sich auf Berlin einzulassen, immer größer wird, je näher der Umzugstermin heranrückt. Hierzu tragen sicherlich auch die Rahmenbedingungen bei, die einen Ausgleich für die umzugsbedingten Belastungen schaffen, soweit dies erforderlich und angemessen ist – eine Forderung, die bereits das Bonn­Berlin­Gesetz aufgestellt hat. Was oft vergessen wird – diese Regelungen gelten in gleichem Umfang für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Behörden, die als Ausgleichsmaßnahmen nach Bonn umziehen oder die entsprechend den Empfehlungen der Förderalismuskommission in die neuen Länder verlegt werden.

Eine große Bedeutung kommt dabei dem "Pendeln" zu. Die Beschäftigten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, sich zunächst am neuen Beschäftigungsstandort zu orientieren, bevor sie mit ihrer Familie umziehen. Die damit verbundene wöchentliche Familienheimfahrt stellt ebenfalls eine große logistische Herausforderung dar. In der Anfangszeit ist mit bis zu 3.700 Berlin­Pendlern zu rechnen, darunter über 1.000 Pendler aus dem Bereich des Deutschen Bundestages.

Im September 1999 wird der Deutsche Bundestag die parlamentarische Arbeit in Berlin aufnehmen. Dann wird auch eine Bilanz der Arbeit gezogen werden können. Schon heute kann man zuversichtlich sein, daß diese Bilanz – trotz anfänglicher Reibungsverluste – positiv sein wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903081
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion