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Mai 04/1999
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Für ein umfassendes Handelsembargo gegen Jugoslawien

(aw) Für ein umfassendes UNO­Handelsembargo gegen Jugoslawien hat sich die F.D.P. in einem Antrag (14/793) ausgesprochen. Nach dem Willen der Fraktion soll das Parlament die Regierung dazu auffordern, umgehend im Rahmen der derzeitigen EU­Ratspräsidentschaft eine Initiative in diese Richtung zu ergreifen. Diese sei vor allem mit Frankreich und Großbritannien als ständigen Mitgliedern des UNO­Sicherheitsrats abzustimmen.

Für den Fall, daß ein Konsens im Sicherheitsrat nicht zu erreichen sei, soll die Regierung nach dem Willen der Freien Demokraten auf ein Handelsembargo sowohl im Rahmen der EU als auch dem der NATO hinarbeiten. Dabei sei sicherzustellen, daß aus humanitären Gesichtspunkten unerläßliche Lieferungen, insbesondere zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung, von den Sanktionen ausgenommen werden. Der jugoslawischen Regierung sei das Ende sämtlicher Sanktionen für den Fall in Aussicht zu stellen, daß diese die von NATO sowie UNO­Generalsekretär Kofi Annan aufgestellten Bedingungen für ein Ende der Luftoperationen gegen Belgrad erfüllt.

"Schwer vermittelbar"

Die Liberalen erläutern, es sei schwer vermittelbar, wenn sich knapp einen Monat nach Beginn der militärischen Operationen gegen Jugoslawien einzelne Staaten darauf berufen könnten, Lieferungen von Erdöl und anderen kriegswichtigen Gütern seien rechtmäßig und verstießen nicht gegen Sanktionsbestimmungen.

Wenn die serbischen Aggressionen in Bosnien­Herzegowina im Jahre 1992 für die Staatengemeinschaft Anlaß waren, umfassende Handelssanktionen gegen Jugoslawien zu verhängen, so müsse dies in besonderer Weise für die aktuelle Situation im Kosovo gelten.

Während der Verhandlungen über das Dayton­Abkommen im Jahre 1995 sei nicht zuletzt die Tatsache, eine Suspendierung der Sanktionen gegen Belgrad in Aussicht zu stellen, mit für die konstruktive jugoslawische Haltung ausschlaggebend gewesen. Diktaturen, dies zeigten auch vergangene Erfahrungen mit dem Irak, könnten mit Handelsembargen an einer für sie empfindlichen Stelle getroffen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904022a
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