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Dezember 11/1999
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Altersteilzeit weiterentwickeln

(as) Die im Bündnis für Arbeit erzielte Einigung über Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Altersteilzeit wird umgesetzt. Das beschloss der Bundestag, indem er am 3. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/1831) mit diesem Ziel annahm. Das Plenum folgte damit der Empfehlung des Fachausschusses (14/2254), der sich am 1. Dezember damit befasst hatte.

Künftig soll demnach der Wechsel in Altersteilzeitarbeit auch Arbeitnehmern möglich sein, die bisher bereits teilzeitbeschäftigt sind. Außerdem sollen bei der Wiederbesetzung, der wichtigsten Voraussetzung für die Förderung der Altersteilzeit, Erleichterungen erfolgen. So soll in Zukunft in Unternehmen mit bis 50 Beschäftigten der Nachweis einer Umsetzungskette nicht mehr erforderlich sein. Zugleich sollen in diesen Unternehmen anstelle von arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Abschluss der Ausbildung auch Auszubildende eingestellt werden können.

Für größere Unternehmen soll dem Willen des Parlaments zufolge auf den Nachweis einer Umsetzungskette zugunsten einer "funktionsbereichsbezogenen Betrachtung" verzichtet werden. Darüber hinaus enthält die Novelle Verbesserungen und Verfahrensvereinfachungen bei der Altersteilzeit, die Planungssicherheit bei der Rechtsanwendung gewährleisten und Verwaltungsaufwand vermeiden sollen.

Laut Regierung führen die Änderungen insgesamt nicht zu Mehraufwendungen. Den Mehrausgaben der Bundesanstalt für Arbeit, die durch die Erleichterungen bei den Voraussetzungen für die Förderung der Altersteilzeit entstehen, stünden Minderausgaben für Entgeltersatzleistungen gegenüber, die andernfalls an die Arbeitnehmer zu erbringen wären, die als Wiederbesetzer beschäftigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911052b
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