Seuchenrecht wird geändert(ge) Eine Änderung des Seuchenrechts beschloss der Bundestag am 12. Mai mit den Stimmen der Koalition und der PDS und gegen das Votum der F.D.P., indem er einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/2530) zustimmte. Die Union enthielt sich der Stimme. Damit folgte das Plenum der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (14/3194). Das Gesetz hat nach Aussage der Regierung das Ziel, die Bevölkerung vor Infektionskrankheiten besser zu schützen. Erreicht werden soll damit, bekannte und neue Infektionskrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland frühzeitiger zu erkennen, damit sie schneller und zielgerichtet bekämpft werden können. Den Angaben zufolge sollen mit der Gesetzesinitiative die Instrumentarien zur Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten neu strukturiert werden. So werde das Robert-Koch-Institut als epidemiologisches Zentrum institutionalisiert, damit Veränderungen in der Verbreitung bekannter und das Auftreten neuer Infektionskrankheiten bundesweit schneller er- kannt und die Länder informiert und beraten werden können. Zusätzlich nahm das Plenum einen Entschließungsantrag der Koalition an, in dem festgestellt wird, dass mit diesem Gesetz der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten verbessert werde. Wesentlicher Schwerpunkt sei die Verstärkung der Prävention übertragbarer Krankheiten insbesondere durch eine Neustrukturierung der Infektionsepidemiologie sowie durch einen effizienteren Einsatz der Ressourcen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Während der Beratungen im Ausschuss unterstrich die Koalition, sie habe sich nach einer intensiven Diskussion über die namentliche Meldepflicht bei Erkrankungen an Hepatitis C entschlossen, dass diese personenbezogenen Daten nach drei Jahren zu löschen seien. Mit der Entschließung werde unterstrichen, dass für die neuen Aufgaben des Robert-Koch-Instituts die entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorkehrungen getroffen werden müssten. Die CDU/CSU hielt es für einen fatalen Fehler, die Pflichtuntersuchungen für Prostituierte zu streichen. Diese Frauen hätten oftmals keine Möglichkeit, sich diesen Untersuchungen freiwillig zu unterziehen. Deshalb solle die gesetzliche Verpflichtung bleiben. Die F.D.P. schloss sich weitgehend den Einschätzungen der Union an. Weiter war sie der Auffassung, es sei kein Hinweis darauf zu erkennen, dass eine namentliche Meldung bei Hepatitisinfektionen begründbar wäre. Die PDS erklärte, sie wolle mit ihren im Gesundheitsausschuss eingebrachten Änderungsanträgen den Geist des Gesetzes nicht verändern, sondern die Verbindlichkeit der Bestimmungen erhöhen. |