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Mai 05/2000
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CDU/CSU: "Unrealistische Forderungen" vermeiden

(eu) Der Bundestag soll das Vorhaben begrüßen, eine Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu erarbeiten. Dafür hat sich die CDU/CSU in einem Antrag (14/3368) ausgesprochen. Eine solche Charta und deren mögliche Aufnahme in den EU-Vertrag könne nicht nur für die Bürger der Union identitätsstiftend wirken, sondern darüber hinaus auch für die Beitrittskandidaten zur EU sowie für Demokratie-, Menschen- und Bürgerrechtsbewegungen in aller Welt politische Signalwirkungen entfalten, betont die Fraktion.

Für das Zustandekommen und das weitere Schicksal der Grundrechte-Charta kommt es den Abgeordneten zufolge im Übrigen entscheidend auf ihren Inhalt hat. Deshalb dürfe die Charta weder hinter dem bereits geltenden Schutzniveau zurückbleiben noch durch "unrealistische Forderungen" überfrachtet und damit gefährdet werden. So seien in erster Linie die klassischen Freiheits- und Verfahrensrechte im Hinblick auf die Tätigkeit der Europäischen Organe sowie den Erlass, die Durchführung und Anwendung von Gemeinschaftsrecht aufzunehmen. Gleiches gelte für ein Grundrecht auf Heimat und Schutz vor Vertreibung, eine Schutzbestimmung für ethnische, nationale und sprachliche Minderheiten sowie für eine Institutsgarantie für politisch Verfolgte.

Was wirtschaftliche und soziale Grundrechte betreffe, betont die CDU/CSU, dürften über den erreichten Stand der europäischen Integration hinaus keine neuen Leistungsansprüche begründet werden. Auch sei es falsch, Erwartungen zu wecken, die angesichts fehlender Kompetenzen auf EU-Ebene nicht zu erfüllen seien. Ansonsten, so warnen die Abgeordneten, würde das Zustandekommen der Charta und deren Aufnahme in den Vertrag gefährdet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005048b
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