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Juni 06/2000
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INITIATIVE DER PDS

Interessen der Beschäftigten bei Fusionen stärker beachten

(wi) Die Interessen von Beschäftigten im Fusions- oder Übernahmeprozess zu stärken und dafür den Gewerkschaften ein gesetzliches Recht auf den Abschluss eines Fusionstarifvertrages zu geben, ist Ziel eines Antrages der PDS-Fraktion (14/3394).

Vor dem Hintergrund einer beschleunigten Zunahme von Unternehmensfusionen ab Mitte der neunziger Jahre begrüßt die Fraktion Pläne der Bundesregierung, ein nationales Übernahmegesetz zu schaffen. Dieses soll nach Angaben der PDS den seit dem 1. Oktober 1995 gültigen freiwilligen Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission ersetzen.

Nach Ansicht der PDS erfüllen zwei Drittel der Fusionen nicht die erhofften Umsatz- und Wachstumserwartungen, sondern scheitern und verursachen dabei noch hohe gesellschaftliche Folgekosten. Dauerhafte Arbeitsplatzvernichtung und Arbeitsverdichtung durch massive Rationalisierung sowie der Abbau sozialer und tariflicher Leistungen und Schutzrechte folgten auf Fusionen.

Der angestrebte Fusionstarifvertrag soll die Fragen von Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, den Erhalt sozialer und tariflicher Standards und die Sicherstellung betrieblicher und gewerkschaftlicher Mitbestimmungsrechte regeln. Nach dem Willen der PDS soll auch Bestandteil des Übernahmegesetzes sein, Betriebsräten und Gewerkschaften ein Vetorecht gegenüber Fusionen einzuräumen, damit Firmenübernahmen nur noch mit Zustimmung der Beschäftigten möglich sind. Darüber hinaus soll ein Gremium die Transparenz von Firmenübernahmen überwachen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006028b
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