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Juni 06/2000
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KÜNFTIGE EIGENMITTELANFORDERUNGEN AN BANKEN

Bei Verhandlungen in Basel der Regierung den Rücken stärken

(fi) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen national und international tätigen Banken sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland gewahrt und eine einseitige Benachteiligung und Belastung für die mittelständische Wirtschaft vermieden wird. Dies beschloss der Bundestag am 8. Juni, als er einen gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und F.D.P. (14/3523) einstimmig annahm.

Den Antrag hatte der Finanzausschuss am 6. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Anlass dafür sind die internationalen Verhandlungen in Basel über die "Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten".

Dazu hatte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vor Jahresfrist ein Papier vorgelegt. Die Europäische Kommission plant, das Verhandlungsergebnis in EG-Richtlinien einfließen zu lassen. Sprecher aller Fraktionen würdigten im Ausschuss den Umstand, dass eine einstimmige Entschließung möglich wurde, um der Bundesregierung bei den Verhandlungen den Rücken zu stärken.

Bei den Verhandlungen soll die Bundesregierung sicherstellen, dass ein auf bank-interne Ratings gestützter einfacher Ansatz der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen eingeführt wird. Dieser Ansatz sollte wettbewerbsneutral ausgestaltet und für die Banken direkt vom Inkrafttreten der neuen Regelung an nutzbar sein.

Den Abgeordneten geht es vor allem darum, die Finanzierungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen nicht zu beeinträchtigen. Auch sollte die risikoverringernde Wirkung von Sicherheiten in einem bankinternen Rating-Ansatz berücksichtigt werden. Der gewerbliche Hypothekar-Kredit sollte aufgrund seiner niedrigen Ausfallraten mit höchstens 50 Prozent gewichtet werden, lautet eine weitere Forderung. Die Überprüfung der angemessenen Eigenkapitalausstattung einer Bank durch die Bankenaufsicht darf nach Ansicht des Bundestages nicht zu einem Eingriff in die Geschäftsleitungskompetenz und zu keiner "übergebührlichen Kontrolle" der Geschäftsprozesse einer Bank führen.

Die in den vorliegenden Papieren des Baseler Ausschusses und der Europäischen Kommission enthaltenen Vorschläge können nach Einschätzung der Abgeordneten gravierende Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sowohl international tätiger Kreditinstitute als auch der Kreditwirtschaft innerhalb Deutschlands haben. Mindestens ebenso betroffen sei die mittelständische Wirtschaft, da die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe an Unternehmen grundlegend geändert würden.

Kernpunkt der neuen Regeln werde die Art und Weise sein, wie die Risikogewichtung über die Bonitätseinschätzung der Kreditnehmer bestimmt wird. Der Baseler Ausschuss schlage hierzu einen Standardansatz auf der Grundlage externer Ratings vor, heißt es in der Begründung zu der Entschließung. Allerdings befürworteten sowohl die EU als auch der Baseler Ausschuss inzwischen stärker die Anerkennung und den Einsatz der von deutscher Seite favorisierten bankinternen Rating-Systeme.

Die Einteilung der Risikoklassifizierungen an den Rating-Ergebnissen externer Bonitätsbeurteilungsinstitute (Rating-Agenturen) würde nach Einschätzung der Abgeordneten international zu wettbewerblichen Verwerfungen führen und sowohl für die deutsche Kreditwirtschaft als auch für den deutschen Mittelstand Wettbewerbsnachteile bringen, heißt es in dem Antrag.

Derzeit seien in Deutschland nur rund 170 Unternehmen gegenüber etwa 8.000 Unternehmen in den USA "geratet". Externe Ratings seien mit erheblichen Kosten für die "gerateten" Unternehmen verbunden. Insbesondere Handwerksbetriebe würden sich solche Ratings weder leisten können noch wollen. Den Instituten müsse deshalb ein alternativer Ansatz zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen zur Verfügung stehen, der nicht auf externen Ratings basiert. Die Wettbewerbsprobleme würden bei der Zulassung eines bankinternen Ratings beseitigt, wenn dieses Rating von allen Kreditinstituten direkt nach dem Inkrafttreten der neuen Standards genutzt werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006036a
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