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Juni 06/2000
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JAHRESBERICHT 1999 BERATEN

Petitionsausschuss erreichten insgesamt 18.176 Eingaben

(pt) Fragen zur Erwerbsfähigkeit und zu Kindererziehungszeiten, des Ausländer- und Asylrechts und Fragen zur privaten Pflegeversicherung – das waren einige der Schwerpunkte der Arbeit des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses 1999 (14/3456) hervor, der am 9. Juni im Bundestag beraten wurde.

Insgesamt gingen im Jahr 1999 laut dem Bericht 18.176 Eingaben ein. Gegenüber dem Vorjahr mit 16.994 Petitionen sei dies eine Zunahme der Neueingänge um 6,5 Prozent gewesen. Die Gesamtzahl der abschließend behandelten Petitionen habe 15.853 betragen.

Die meisten Anfragen und Beschwerden fielen erneut auf das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit 5.777 Petitionen. Das seien 34,63 Prozent aller Eingaben gewesen. 2.225 Petitionen haben das Bundesministerium des Inneren betroffen, 1.765 das Bundesministerium für Finanzen.

Zunahme der Neueingänge

Stark angestiegen seien die Eingaben zum Bereich des Auswärtigen Amtes (AA) und zum Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewesen: Während das AA im Jahr 1998 nur 451 Fälle betroffen hätten, seien dies im Jahr 1999 insgesamt 1.125 gewesen. Im Bereich des BMG seien die Eingaben von 1.241 (1998) auf 1.829 im vergangenen Jahr angestiegen. Mit 1.673 Eingaben habe das Bundesministerium der Justiz zu den sechs Ministerien gehört, die eine vierstellige Eingabenzahl zu verzeichnen gehabt hätten, heißt es in dem Bericht.

Leicht angestiegen sei die Zahl der Sammelpetitionen (Petitionen mit einer Unterschriftenliste) von 1.143 im Jahr 1998 auf 1.388. Deutlicher angestiegen sei jedoch die Zahl der hierdurch eingereichten Unterschriften von 66.685 auf 814.000. Maßgeblichen Anteil an diesem Anstieg habe allein eine von der Evangelischen Kirche ausgehende Petition, in der Regelungen des Ladenschlusses (Sonntagsarbeit) kritisiert wurden. Diese Petition hätten 469.875 Menschen unterschrieben.

Die Massenpetitionen, also Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen (zum Beispiel Postkartenaktionen) hätten die Themenbereiche Krieg im Kosovo, Berücksichtigung frauenspezifischer Asylgründe, gesetzlicher Ladenschluss, Fragen der Rentenversicherung und die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts betroffen. So hätten sich alleine 160.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihren Untershriften gegen den Krieg im Kosovo gewandt.

Unterschiedlich ist die Anzahl der Petitionen aus den einzelnen Bundesländern. Das Land mit den wenigsten Eingaben ist nach dem Bericht Bayern mit 117 Petitionen pro eine Million Bürger. Bei den alten Bundesländern liege Hessen mit 179 Eingaben pro eine Million Einwohner am höchsten. "Demgegenüber fallen die Zahlen in den neuen Bundesländern erheblich höher aus", heißt es in dem Bericht. So kämen 504 Petitionen auf eine Million Bürger und Bürgerinnen aus Thüringen, 332 aus Sachsen-Anhalt. Nach wie vor sei die Bevölkerung von Berlin diejenige, die von dem Petitionsrecht am häufigsten Gebrauch mache: Hier seien 579 Eingaben auf eine Million Berliner und Berlinerinnen gezählt worden.

Erfolg nach sieben Jahren

Nach sieben Jahren konnte auch im vergangenen Jahr die Eingabe eines Sprachheilpädagogen positiv abgeschlossen werden. Er konnte erreichen, dass sein Berufsstand den Logopäden und Sprachlehrern steuerlich gleichgestellt wurde.

Helfen konnte der Ausschuss auch einem Asylbewerber aus Pakistan. Er gehört der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya an, die in ihrer Heimat zahlreichen Übergriffen durch rechtgläubige Moslems ausgesetzt waren. Bisher führten solche Übergriffe allerdings nicht zu einer Asylanerkennung, da die politische Verfolgung eine Unterdrückung durch den Staat und nicht durch Privatpersonen voraussetzt. Da sich jedoch die Lage im Herbst 1998 für die Glaubensgemeinschaft durch ein neues Gesetz verschlechterte, konnte der Ausschuss erreichen, dass der Petent das erbetene Bleiberecht in Deutschland erhielt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006051a
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