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September 08/2000
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ARBEITS- UND SOZIALMINISTERIUM

Bundesanstalt für Arbeit soll 2001 keinen Zuschuss erhalten

(hh) Der Zuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit soll im Jahr 2001 entfallen, während er für das laufende Jahr noch 7,75 Milliarden DM beträgt. Dies ist im Entwurf für den Einzelplan 11, dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, vorgesehen. Der größte Einzelplan des Bundeshaushalts soll 2001 insgesamt 169,54 Milliarden DM umfassen (2000: 170,46). Damit macht er mehr als ein Drittel des Gesamtetats aus.

Deutlich angehoben werden soll der Ansatz für die Leistungen an die Rentenversicherung, und zwar von 126,97 im laufenden Jahr auf nun 137,01 Milliarden DM. Einen wesentlichen Anteil daran hat der zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Er ist mit nun 23,82 (17,76) Milliarden DM verbucht. Zur Erläuterung heißt es, ab dem Jahr 2000 werde durch den Bund aus dem Aufkommen der Ökosteuer-Erhöhungsbeträge ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt, der dazu beitragen soll, den Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zu senken. Der turnusmäßige Bundeszuschuss an die Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte soll im Jahr 2001 52,93 (51,26) Milliarden DM ausmachen.

Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten der Arbeiter und Angestellten sind mit 23,14 Milliarden DM beziffert und betragen damit 740 Millionen DM mehr. Den Angaben zufolge trägt der Bund ab dem 1. Juni 1999 die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Auch der Zuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern wird den Planungen zufolge von 14,04 auf 14,5 Milliarden DM angehoben. Der Bund will sich 2001 außerdem mit 14,6 Milliarden DM an der knappschaftlichen Rentenversicherung beteiligen. Für dieses Jahr sind 14,2 Milliarden DM eingeplant.

Einzelplan 11

Für die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern soll mit 4 Milliarden DM 1 Milliarde DM mehr ausgegeben werden als im laufenden Jahr. Steigen soll außerdem der Zuschuss zu Beiträgen der Werkstätten der Behinderten, und zwar von 1,53 auf 1,62 Milliarden DM. Sinken wird laut Regierungsentwurf die Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, und zwar von 2,53 auf 2,12 Milliarden DM.

Die Leistungen an die Künstlersozialkasse sollen mit knapp 167 Millionen DM auf dem Niveau des laufenden Jahres bleiben. Davon macht laut Entwurf der Zuschuss des Bundes wie im laufenden Jahr 152 Millionen DM aus.

Es ist geplant, die Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung von 305 auf 315 Millionen DM anzuheben. Für die Fremdrenten in der Unfallversicherung sind 71 Millionen DM vorgesehen (2000: 67 Millionen DM). Insgesamt sollen im kommenden Jahr für die Sozialversicherung mit 137,58 Milliarden DM rund 10 Milliarden DM mehr ausgegeben werden.

Der zweite wichtige Bereich des Haushalts des Arbeits- und Sozialministeriums ist die Arbeitslosenhilfe. Hierfür sind im kommenden Jahr 22,3 Milliarden DM eingeplant. Damit ist der Ansatz um 100 Millionen DM gestiegen. 770 und damit 30 Millionen DM weniger sind für Eingliederungsleistungen für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge vorgesehen. Die Ausgaben für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch liegen den Angaben zufolge nach dem Wegfall des Bundeszuschusses für die Bundesanstalt für Arbeit nur noch bei 23,26 Milliarden DM. Der Ansatz für dieses Jahr wurde auf 33,48 Milliarden DM beziffert.

Auch die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung und -fürsorge sollen gesenkt werden. Geplant sind nur noch 7,66 anstelle der 8,32 Milliarden DM für das Jahr 2000. Die Versorgungsbezüge für Witwen und Witwer machen 3,36 (3,68) und die Bezüge für Beschädigte 2,45 (2,62) Milliarden DM aus.

Die Eingliederung und Rückeingliederung ausländischer Arbeitnehmer soll mit einer Million DM mehr und damit insgesamt 949 Millionen DM gefördert werden. Für die Arbeit der Ausländerbeauftragten beträgt der Ansatz 663.000 DM (605.000 DM).

Gekürzt wurden in dem Entwurf die sozialen Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer der Kohle- und Stahlindustrie. Im Jahr 2001 sollen 59,8 anstelle von 90,2 Millionen DM für diesen Bereich aufgewendet werden. Für überregionale Einrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation sollen 56 und damit 14 Millionen DM weniger und für den Beauftragten der Regierung für die Belange der Behinderten 671.000 (657.000) DM ausgegeben werden. Die Allgemeinen Bewilligungen würden damit um 38 Millionen auf insgesamt 628 Millionen DM für das Jahr 2001 sinken.

Die Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind mit 147 (142) Millionen DM beziffert. Im Sozialetat sind folgende weitere Mittel für Gerichte und nachgeordnete Dienststellen ausgewiesen:

• Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung 23 (23,9) Millionen DM

• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 84,3 (90,8) Millionen DM

• Bundesarbeitsgericht 24,5 (26,5) Millionen DM

• Bundessozialgericht 27,1 (26,9) Millionen DM

• Bundesversicherungsamt 45,1 (47,6) Millionen DM

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/00080221
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