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September 08/2000
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Mietrecht soll neu geregelt werden

(re) Die F.D.P. möchte das Mietrecht vereinfachen und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/3896) vorgelegt. Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen die maßgeblichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengeführt werden.

Im Einzelnen schlägt die Fraktion unter anderem vor, den Anwendungsbereich von Zeitmietverträgen wesentlich zu erweitern. Damit solle ein zusätzliches Instrument geschaffen werden, Wohnungsmietverhältnisse in zeitlicher Hinsicht flexibler zu vereinbaren. Ein Verlängerungsanspruch des Mieters müsse deshalb künftig ausgeschlossen werden.

Den Vorstellungen der Abgeordneten zufolge soll es künftig ebenfalls zulässig sein, dass ein Vermieter neben seinem Recht, Wohnbedarf für Familienangehörige oder in seinem Haushalt lebende Personen geltend zu machen, die Räume beispielsweise auch an einen zur Dienstleistung Verpflichteten oder an Personen mit entsprechendem Raumbedarf vermietet. Zudem sollten Staffelmieten künftig ohne die bisherige Begrenzung auf 10 Jahre vereinbart werden dürfen. Auch die so genannte Kappungsgrenze bei Mieterhöhung im Vergleichsmietensystem müsse künftig wegfallen. Angestrebt wird ausserdem, dass künftig beim Tod des Mieters ein in der Wohnung lebender Haushaltsangehöriger unabhängig von dessen Familienzugehörigkeit das Recht zum Eintritt in den Mietvertrag zu gestatten ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008056a
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