Deutscher Bundestag
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September 08/2000
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Rechtsposition von Journalisten stärken

(re) Die Bundesregierung hat unterstrichen, sie halte Maßnahmen für geboten, um das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten zu verbessern. Sie verweist in ihrer Antwort (14/3864) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (14/2083) dazu auf einen von ihr Ende letzten Monats vorgelegten (dem Bundestag noch nicht zugeleiteten) Gesetzentwurf.

Darin strebe sie an, das Zeugnisverweigerungsrecht und das entsprechende Verbot einer Beschlagnahme durch staatliche Behörden auf selbst recherchiertes Material zu erweitern. Dies sei auch Ergebnis einer vom Rechtsausschuss des Bundestages im Mai 1998 veranstalteten Anhörung gewesen.

Dort hätten nicht nur Mediensachverständige, sondern insbesondere auch Rechtsexperten hervorgehoben, es sei nicht sachgerecht und unzureichend, die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Strafverfolgung der Justizpraxis zu überlassen. Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers, eindeutige Regelungen in der Strafprozessordnung zu treffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008057b
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