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Oktober 09/2000
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ARBEITSMINISTER RIESTER

Keine Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung

(as) Arbeitsminister Walter Riester (SPD) sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken. Dies erklärte er auf der Sitzung des Ausschusses für Arbeit- und Sozialordnung am 11. Oktober. Der Beitrag zur Rentenversicherung könne aber voraussichtlich von derzeit 19,3 auf 19,1 Prozent gesenkt werden.

In einer Diskussion zum Entwurf des Bundeshaushalts 2001 führte der Minister aus, erstmals seit 1987 sei kein Bundeszuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit für die Defizitdeckung nötig. Eine Entlastung der Situation auf dem Arbeitsmarkt und die rückläufigen Arbeitslosenzahlen würden dazu beitragen. Die für die Rentenversicherung verplanten Einnahmen aus der Ökosteuer bezifferte Riester auf 22,3 Milliarden DM.

Auf Rückfrage der Parlamentarierinnen und Parlamentarier führte er mit Blick auf die Rentenversicherung aus, der eingeplante Bundeszuschuss sei höher als die so genannten versicherungsfremden Leistungen. Dies sei auf die demographische Entwicklung und die Leistungen für Kindererziehungszeiten und einigungsbedingte Aufgaben zurückzuführen.

Zur Verwendung der Einnahmen der Ökosteuer befragt, erläuterte der Minister, im Jahr 2001 würden etwa 8,4 Milliarden DM für Rücklagen und die Schwankungsreserve etatisiert. Die Mittel aus der Ökosteuer würden aber in dem Maße zur Beitragssenkung benutzt, wie es möglich sei. Außerdem äußerte er sich zu der im Haushaltsentwurf eingeplanten Inflationsrate in Höhe von 1,6 Prozent. Diese Ziffer sei höher als die für das laufende Jahr veranschlagten 0,7 Prozent, da die Inflationsraten momentan in ganz Europa steigen würden. Auch trage das Wirtschaftswachstum zu der Steigerung bei. Die Zugrundelegung der Höhe der Inflationsrate ist wichtig, da die Rentenanpassung von ihrer Höhe abhängt.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009046b
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