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Oktober 09/2000
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BUNDESREGIERUNG UNTERRICHTET

Strahlenbelastung durch Atommeiler liegt unter dem genehmigten Wert

(um) Der Beitrag der Strahlung, dem die Bevölkerung durch Atomkraftwerke (AKW) und sonstige kerntechnische Anlagen in Deutschland ausgesetzt ist, blieb auch im vergangenen Jahr deutlich unter ein Prozent der zivilisatorischen Strahlung. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (14/4104) im Rahmen ihres jährlichen Berichtes über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt mit.

Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass die Jahresemissionen radioaktiver Stoffe bei allen kerntechnischen Anlagen unterhalb, bei den meisten weit unterhalb der genehmigten Werte gelegen hätten.

Den Angaben der Bundesregierung zufolge ist der Beitrag der Strahlung durch die in den vergangenen Jahrzehnten in der Atmosphäre unternommenen Kernwaffenversuche rückläufig. Er habe 1999 weniger als 0,01 Millisievert betragen.

Ebenfalls zurückgegangen von 0,11 im Jahr 1986 auf weniger als 0,02 Millisievert sei die Strahlungsmenge, die durch den Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl verursacht worden sei.

Dennoch fänden sich in Nahrungsmitteln aus Waldgebieten vereinzelt noch stark erhöhte Cäsium-137-Werte, heißt es in der Unterrichtung.

Insgesamt habe die natürliche Strahlenmenge im vergangenen Jahr durchschnittlich 2,4 Millisievert betragen. Die effektive Dosis der zivilisatorischen Strahlenbelastung habe 1999 bei 2,1 Millisievert pro Einwohner gelegen. Der größte Teil davon sei durch die Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen in der Medizin, insbesondere durch die Röntgendiagnostik, verursacht worden. Stabil geblieben sei der Beitrag der beruflichen Strahlenbelastung gegenüber dem Vorjahr. Etwa 334.000 Personen seien 1999 durch ihren Beruf ionisierender Strahlung ausgesetzt gewesen. Nach Informationen der Bundesregierung sind regelmäßige Messungen wichtig, weil Veränderungen der menschlichen Umwelt durch technische Entwicklungen zu einer zivilisatorisch bedingten Erhöhung der Stahlenbelastung führen könnten.

Ferner sei bei den vollzogenen Messungen in weniger als zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland eine Radonkonzentration von 200 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft überschritten worden. Diesen Wert bei Neubauten einzuhalten, empfehle die EU-Kommission, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009061b
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