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November 11/2000
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EU-Verordnung soll ergänzt werden

(re) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/4591) zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgelegt. Damit soll den Angaben zufolge durch innerstaatliches Verfahrensrecht eine EU-Verordnung vom Mai dieses Jahres ergänzt werden. Unter anderem ist den Angaben zufolge beabsichtigt, die Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten bei internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten auszubauen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011040d
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