Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 12/2000 >
Dezember 12/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

VOTUM DES FACHAUSSCHUSSES

Für Gehörlose den Zugang zu Medien erleichtern

(as) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten eine jährlich steigende Zahl von Sendeminuten untertiteln und eigene Sendungen für gehörlose Kinder und Erwachsene in der Gebärdensprache anbieten. Dies beschloss der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung am 6. Dezember, indem er einen Antrag der Koalition (14/3382) mit den Stimmen von SPD, Bündnisgrünen und PDS bei Enthaltung von Union und F.D.P. in geänderter Fassung (14/4917) annahm. Auch die Betreiber der privaten Rundfunkanstalten sollten sich nach dem Willen der Parlamentarier ebenfalls bemühen, geeignete Sendungen für gehörlose und ertaubte Menschen zugänglich zu machen.

Unionsantrag zurückgewiesen

Abgelehnt wurde in gleicher Sitzung ein Antrag der CDU/CSU (14/4385), in dem die Fraktion für die Verbesserung des Programmangebots für Schwerhörige, Gehörlose, Sehbehinderte und Blinde im Fernsehen und in den neuen Medien eintritt. Im Einzelnen fordern die Abgeordneten in der von der Koalition zurückgewiesenen Initiative, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten die Anzahl der untertitelten Sendungen weiter erhöhen und für Gehörlose Sendungen mit einem Gebärdendolmetscher anbieten. Die Neuen Medien sollen für die Informationsmöglichkeiten von Gehörlosen stärker genutzt und Softwareunternehmen zur Entwicklung von spezifischen Kommunikationsmitteln angeregt werden.

Einig war sich der Ausschuss, dass Schwerhörigen, Gehörlosen, Sehbehinderten und Blinden ein besserer Zugang zu den Medien ermöglicht werden sollte. Nach den Angaben der SPD war man bemüht, einen gemeinsamen Antrag hinzubekommen. Vorschläge im Unionsantrag, wie zum Beispiel die Berücksichtigung der Belange von Gehörlosen im Internet, gingen fehl, da dieses bereits das klassische Medium für Gehörlose sei. Die CDU/CSU vertrat die Meinung, der von den Koalitionsfraktionen ursprünglich eingebrachte Antrag greife zu kurz und die eigene Initiative enthalte wesentlich konkretere Forderungen zu Gunsten behinderter Menschen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012055c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion