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März 03/2001
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WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS NAHM ENTSCHLIESSUNG AN

Aufnahme der Dual-use-Güter in den Rüstungsexportbericht prüfen

(wi) Der Wirtschaftsausschuss hat empfohlen, dass die Bundesregierung prüft, ob Dual-use-Güter, die sowohl militärisch als auch zivil verwendet werden können, in den Rüstungsexportbericht aufgenommen werden können. Einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss am 14. März mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS an, als er den Rüstungsexportbericht 1999 der Bundesregierung (14/4179) zur Kenntnis nahm.

Dual-use-Güter sind nicht Bestandteil des Rüstungsexportberichts. Der Bericht wird nach den Rüstungsexportrichtlinien vom Januar 2000 vorgelegt, um die Transparenz bei Rüstungsexporten zu verbessern. Der Wirtschaftsausschuss befürwortet darüber hinaus die vom Menschenrechtsausschuss geforderte Aufnahme von militärischen Ausrüstungshilfen in den Bericht. Grundsätzlich sollten die Strafverfolgungsstatistik nach dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz und eine Übersicht über strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Bericht berücksichtigt werden. Um größere Transparenz herzustellen, hält es der Ausschuss zudem für geboten, neu abgeschlossene regierungsamtliche Kooperationen mit deutscher Beteiligung nach Unterrichtung und Beteiligung der Partnerländer in den Bericht aufzunehmen. Über Hermes-Deckungsentscheidungen sollte künftig nicht nur der Haushaltsausschuss, sondern auch der Wirtschaftsausschuss vertraulich informiert werden, heißt es in dem Entschließungsantrag, den SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hatten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103034a
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