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März 03/2001
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200.000 Anabolika-Konsumenten im Freizeit- und Fitnessbereich vermutet

(in) Im Freizeit- und Fitnessbereich gibt es vermutlich rund 200.000 Konsumenten von Anabolika. Dies erklärte Carsten Boos vom Universitätsklinikum Lübeck am 14. März in einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses unter Berufung auf eine Studie.

Nach Auffassung des Sachverständigen sind gesetzliche Regelungen auf EU-Ebene zur konsequenten Beschränkung der Anabolika-Abgabe in Absprache mit der Pharmaindustrie dringend geboten. Eine breite Diskussion der Dopingproblematik im Freizeitsport müsse geführt werden, da vielen Freizeitsportlern die Nebenwirkungen von Steroiden nicht klar seien. Für die meisten Fitnesssportler sei es kein Problem, sich die Medikamente zu beschaffen. Auch Professor Friedhelm Beuker, Präsident des Deutschen Bodybuilding und Fitness-Verbandes, machte einen Mangel an Aufklärungsarbeit aus. Ärzte seien zum Teil nicht genügend über die Nebenwirkungen von Mitteln informiert, die sie verschrieben. Die gesetzlichen Regelungen seien nicht ausreichend, vor allem der Schutz der Jugendlichen vor "gesundheitsgefährdenden Schriften" müsse geregelt werden. Der Experte sprach sich für eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft aus, die den gesamten Komplex des Missbrauchs von Pharmaka und Dopingmitteln an sich ziehen sollte.

Ein Anti-Doping-Gesetz zum Verbot des Besitzes von Dopingsubstanzen forderte Professor Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule in Köln: Die psychologischen und psychiatrischen Effekte von Anabolika seien bisher nicht ausreichend untersucht worden. So sollten weitere Studien zum Missbrauch von Anabolika vorgenommen werden.

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sport-Bundes, Professor Ulrich Haas, wird leistungssteigernder Medikamentenmissbrauch im Freizeitsportbereich durch das geltende Recht nur bedingt erfasst. Da die Übergänge zwischen dem organisierten Sport und dem kommerziellen Fitnessbereich fließend seien, müsse ein Anti-Doping-Gesetz die bestehenden Regelungen zusammenfassen und ergänzende Bestimmungen enthalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103052c
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