MINERALÖLSTEUERGESETZ GEÄNDERT
Bundestag setzt Steuersatz für Agrardiesel auf 50 Pfennig herab
(fi) Der Bundestag hat den Steuersatz für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff (Agrardiesel) von 57 auf 50 Pfennig pro Liter gesenkt. Einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (14/6141) nahm er auf Empfehlung des Finanzausschusses vom 20. Juni (14/6337) bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen an.
Darüber hinaus wird eine auf zwei Jahre befristete teilweise Vergütung der Mineralölsteuer auf Heizstoffe, die im so genannten Gewächshausanbau verwendet worden sind, eingeführt. Der Finanzausschuss hat in seiner Schlussberatung zudem festgelegt, dass ein vom Schwefelgehalt unabhängiger Vergütungssatz für Agrardiesel und für die im öffentlichen Personennahverkehr verwendeten Kraftstoffe festgesetzt wird. Ferner wird die Zahlung der im November und bis 18. Dezember entstandenen Mineralölsteuer noch im laufenden Haushaltsjahr sichergestellt.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten im Finanzausschuss, dass Entlastungen für Land- und Forstwirte vorgesehen seien, die wegen der unterschiedlichen Mineralölbesteuerung in der EU Nachteile im Vergleich zu ihren Wettbewerbern hätten.
Die CDU/CSU erklärte, die Entlastung gehe nicht weit genug. Wegen der geringeren Kraftstoffbesteuerung in Nachbarstaaten und wegen des Wegfalls der Gasölverbilligung seien die deutschen Bauern im internationalen Wettbewerb mit Mehrkosten von über 1 Milliarde DM belastet. Auf einen Hektar Fläche umgerechnet bedeute dies Mehrkosten von 100 DM.
Die PDS fragte, ob der politische Wille zu einer EU-weit einheitlichen Mineralölsteuer noch vorhanden sei. Die Regierung bejahte dies für die Finanzminister, während die Agrarminister ihr angesichts unterschiedlicher Agrarstruktur in den Mitgliedstaaten skeptisch gegenüberstünden.
Die Koalitionsfraktionen bewerteten die Entlastungen für den Gewächshausanbau positiv. Die Bundesregierung erwartet nach eigenen Angaben, dass die Gasbezugspreise in den Niederlanden nicht dauerhaft niedrig bleiben. Klargestellt wurde, dass die Steuerbegünstigung auf Heizstoffe auch für Pflanzenanzuchten gilt, für die kein Licht, aber hoher Wärmeeinsatz erforderlich ist.