BUNDESTAG BILLIGT HAAGER ÜBEREINKOMMEN
Kooperation bei Adoptionen verbessern und dem Kinderhandel entgegenwirken
(re) Das Haager Übereinkommen von 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption soll nach dem Willen des Bundestages in deutsches Recht umgesetzt werden. Einstimmig billigte das Parlament auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (14/6583) am 5. Juli einen Ratifikations-Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/5437) dazu.
Den Angaben zufolge vereinheitlicht und verbessert diese Übereinkunft bei der internationalen Adoptionsvermittlung die Verfahrensabläufe. Sie führe zu mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Wirksamkeit und die Anerkennung ausländischer Adoptionsakte. Mit Hilfe des Übereinkommens solle zudem Kinderhandel entgegengewirkt und die Anerkennung von Adoptionen geregelt werden, die nach dessen Vorschriften zu Stande gekommen sind. Ebenfalls einstimmig beschlossen die Abgeordneten einen weiteren Gesetzentwurf der Regierung (14/6011) in geänderter Fassung, mit dem größere Rechtssicherheit, vor allem für die an der Adoption eines Kindes im Ausland Beteiligten, angestrebt wird.
So solle die bislang oft bestehende Notwendigkeit, derartige Adoptionen im Inland zu wiederholen, künftig deutlich zurückgeführt werden. Auch in Zukunft sollen zudem bei einer grenzüberschreitenden Adoption die gleichen Stellen verantwortlich sein, die derzeit mit diesen Aufgaben betraut sind. Zentrale Behörden auf Länderebene würden die Adoptionsstellen der Landesjugendämter.
Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Einmütig für erledigt erklärte das Parlament einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/4932) zum gleichen Thema.
Ebenfalls einstimmig billigte das Parlament am 5. Juli einen Ratifikations-Gesetzentwurf (14/5438) zu dem Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten aus dem Jahr 1996. Die Übereinkunft enthält einen Katalog von Verfahrensrechten zu Gunsten von Kindern. Auch dazu hatte der Fachausschuss eine Beschlussempfehlung (14/6526) vorgelegt.