ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT AUSGEDEHNT
Selbst Recherchiertes geschützt
(re) Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten soll künftig auf selbst recherchierte Materialien und alle berufsbezogenen Wahrnehmungen ausgedehnt werden. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Rechtsausschusses (14/6576) am 6. Juli mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Regierungsgesetzentwurf (14/5166).
In dieses Recht der Zeugnisverweigerung sollen auch nicht periodische Druckwerke, Informations- und Kommunikationsdienste sowie Filmberichte einbezogen werden. Damit verbunden sei auch ein Verbot der Beschlagnahme solcher Materialien durch die Behörden. CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten gegen die Initiative. Einen Gesetzentwurf der Liberalen (14/1602), der im Grundsatz das gleiche Ziel verfolgte, lehnte der Bundestag ab.