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07/2001
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Öffentliche Nutzer sollen Grundstücke ankaufen können

(re) Die Bundesregierung möchte das Recht an dauerhaft für öffentliche Zwecke genutzten privaten Grundstücken in den neuen Ländern regeln und hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf (14/6204) vorgelegt. Der Rechtsausschuss wird dazu am 30. August eine öffentliche Anhörung veranstalten.

Die Regierung erläutert, in der DDR seien oftmals private Grundstücke für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen worden, ohne dass eine förmliche Überführung des Grundstücks in Volkseigentum stattgefunden hätte. Diese Grundstücke seien somit in Privateigentum geblieben und seien es auch heute noch. Gleichwohl bestehe die öffentliche Nutzung, beispielsweise durch Straßen und andere Verkehrsflächen sowie etwa durch Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten oder Feuerwehreinrichtungen fort.

Fiskus hat sechs Jahre Zeit

Nach den Vorstellungen der Regierung soll der öffentliche Nutzer deshalb ein Ankaufsrecht für privaten Grund und Boden erhalten, wenn er diesen noch heute für öffentliche Zwecke nutzt. Für die öffentlich genutzten Flächen solle ein einzusetzender Preis in Höhe von einem Drittel des Verkehrswertes gelten. Dies dürfe allerdings nicht für Verkehrsflächen gelten. Diese seien als langfristig angelegte Infrastruktureinrichtungen für die öffentliche Hand nicht wirtschaftlich verwert- und nutzbar, was einen niedrigeren Ankaufpreis rechtfertige. Dem Fiskus soll eine Zeitspanne von knapp sechs Jahren eingeräumt werden, seine Rechte geltend zu machen.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Mitarbeiter von Straßenbau- oder Autobahnämtern bei Kaufangeboten für öffentlich genutzte Grundstücke auf notariell beurkundete Fassungen verzichten dürfen. Dies schlägt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (14/6466) vor. Die Regierung teilt diese Ansicht nicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107033a
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