SCHUTZ VON GEWALTOPFERN
Neben Zustimmung auch Kritik
(re) Überwiegend positiv bewertet haben Sachverständige das Vorhaben der Bundesregierung, die Lage von Gewaltopfern im häuslichen Umfeld zu verbessern. Das wurde am 20. Juni bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (14/5429) deutlich.
In einzelnen Punkten sehen die Experten aber dennoch Defizite. So wies Thomas Mörsberger vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg in seiner Kritik auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch innerfamiliäre Gewalttätigkeiten hin. Das vorliegende Gesetz gehe auf diesen Punkt nicht hinreichend ein. Für nicht umfassend abgedeckt hielt die Leiterin des Frauenhauses Eggesin, Petra Raddant, den Schutz von Frauen vor den Folgen psychischer Gewalt.
Für "grob falsch" hielt wiederum Michael Bock von der Universität Mainz die Behauptung, fast ausschließlich Männer übten häusliche Gewalt aus. Es gebe noch andere "traurige Realitäten", sagte er mit Blick auf Senioren oder Geschwister.
Einen "unangemessen propagandistischen Beigeschmack" habe es, dass längst überfällige Änderungen im Zivilrecht den "hochtrabenden Titel" Gewaltschutzgesetz erhalten, kritisierte Dagmar Oberlies vom Deutschen Juristinnenbund in Bonn. Dieser Gesetzentwurf schütze weder vor noch nach Gewalt und sollte sich lediglich als Initiative bezeichnen.