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07/2001
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ANTRAG

Mehrheit des Sportausschusses für Anti-Doping-Gesetz

(sp) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalition und der PDS ein Anti-Doping-Gesetz erarbeiten. In einem vom Sportausschuss gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. am 4. Juli verabschiedeten Antrag der Koalition heißt es, mit einem solchen Gesetz müsse in gemeinsamer Verantwortung der Sportorganisationen und des Bundes die Dopingbekämpfung verbessert werden. Außerdem soll sich die Exekutive auch international dafür einsetzen, einheitliche und abschreckende Sanktionen bei Dopingverstößen einzuführen. In der Initiative heißt es, durch ein wirksames Dopingkontrollsystem seien in jüngster Zeit Dopingverstöße im Spitzensport nachgewiesen worden. Die Probleme bei der Dopingbekämpfung prägten in zunehmendem Maße die Debatte um die zukünftige Entwicklung des Sports. Eine wirksamere Prävention komme ohne ein effektives Kontrollsystem und ohne abschreckende Sanktionen nicht aus. Deshalb müsse ein internationales System mit Kontrollen und Sanktionen greifen.

Entschließungen abgelehnt

Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der CDU/CSU (14/2769) und F.D.P. (14/2918) zu einer Großen Anfrage der Union (14/1032,14/1867). Die Union hatte sich dafür ausgesprochen, auf internationaler Ebene die Bemühungen des deutschen Sports bei der Anti-Doping-Agentur zu unterstützen und ein einheitliches, für alle internationalen Spitzensportverbände verbindliches Regelwerk zu erstellen, damit Dopingmissbrauch international effektiv bekämpft werden könne. Außerdem tritt die Fraktion dafür ein, ein Forschungsprogramm für Doping und Dopinganalytik aufzulegen.

Die Liberalen setzen sich dafür ein, innerhalb der Europäischen Union möglichst bald ein System international geltender gleichwertiger Sanktionen einzurichten. Außerdem sollten Vergehen härter bestraft werden.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107039c
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