Koalitionsfraktionen fordern Bekämpfung des Frauenhandels
(mr) Prävention und Bekämpfung von Frauenhandel sind Ziel eines Antrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6540). Der Bundestag überwies die Initiative am 5. Juli zur federführenden Beratung an den Menschenrechtsausschuss.
Die Koalitionsfraktionen weisen darauf hin, die Probleme in diesem Bereich würden immer drängender. EU-Experten bezifferten die Zahl der von Schleppern jährlich nach Westeuropa gebrachten Frauen auf 120.000. Mit geschätzten 7 bis 13 Milliarden US-Dollar Jahresgewinn allein in Europa erweise sich das Geschäft für die Menschenhändler als "äußerst lukrativ". Gering sei hingegen die Gefahr, entdeckt und bestraft zu werden.
"Betroffene keine Täterinnen"
Nach dem Willen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen ist das Parlament aufgefordert, bei der Bundesregierung auf eine Definition von Frauenhandel zu dringen, die neben Zwangsprostitution auch Heiratshandel und Arbeitsverhältnisse unter Sklaverei ähnlichen Bedingungen umfasst. Ferner seien die Bundesländer in allen Maßnahmen zu bestärken, die dazu beitrügen, dass Betroffene von Menschenhandel trotz ihrer Verstöße gegen das Ausländerrecht nicht als Täterinnen, sondern als schutzbedürftige Opfer behandelt werden.
Zeuginnen, die den Mut bewiesen hätten, zur Aufdeckung und Zerschlagung organisierter Kriminalität beizutragen, sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen bis zum Abschluss des Verfahrens nicht nur Abschiebeschutz, sondern auch ein Bleiberecht erhalten, wenn sie bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland erheblich gefährdet sind. Die Regierung ist zudem aufgefordert, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit potenziellen Migrantinnen und ihren Familien bzw. Rückkehrerinnen am ehesten eine wirtschaftliche Perspektive in ihrer Heimat geboten werden kann.