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08/2001
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VERKEHRS- UND BAUMINISTERIUM

Eisenbahnen des Bundes sollen zusätzlich 2 Milliarden € erhalten

(hh) Die Bundesregierung will im nächsten Jahr fast 2 Milliarden € mehr für die Eisenbahnen des Bundes bereitstellen. Dieser Bereich soll mit 11,37 Milliarden € (2001: 9,42 Milliarden €) weiterhin den größten Teil des Haushalts des Ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausmachen. Dessen Etat wird nach dem Willen der Bundesregierung auf 26,34 Milliarden € (24,84 Milliarden €) steigen und damit nach dem Arbeits- und Sozialministerium den zweitgrößten Umfang der Einzelpläne haben.

Einzelplan 12.

Die Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes sollen im Jahr 2002 von 1,96 auf 1,85 Milliarden € sinken. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms sollen für denselben Zweck nochmal 1,07 Milliarden € (1,02 Milliarden €) ausgegeben werden. Konstant bleiben sollen die Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, und zwar bei 398 Millionen €. Die Gesamtinvestitionen des Verkehrsministeriums sollen bei 13,47 Milliarden € (13,92 Milliarden €) liegen und die Zuweisungen und Zuschüsse 10,53 Milliarden € (8,68 Milliarden €) ausmachen.

Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens sollen laut Entwurf in Höhe von 5,95 Milliarden € erstattet werden. Damit ist dieser Posten gegenüber 2001 deutlich angehoben worden (3,52 Milliarden €). Mit 1,1 Milliarden € nahezu konstant bleiben soll der Beitrag des Bundes an die Deutsche Bahn AG (DB AG) zur Nachholung von Investitionen in das Sachanlagevermögen im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn. Für die ökologischen Altlasten und zum erhöhten Materialaufwand im Bereich der Reichsbahn soll die Deutsche Bahn AG nur noch 179 Millionen € (322,1 Millionen €) erhalten.

Die Ausgaben für die Bundesfernstraßen, also die Autobahnen und Bundesstraßen, sollen im nächsten Jahr 5,52 Milliarden € (5,53 Milliarden €) betragen. Sie machen den zweitgrößten Teilbereich im Einzelplan des Verkehrsministeriums aus. Für Aufwendungen für den Bau- und Betrieb der Straßen soll mit gleichbleibenden 5,4 Milliarden € der wesentliche Anteil aufgebracht werden. Während der Posten "Erhaltung, Um- und Ausbau einschließlich Lärmschutzmaßnahmen" an den Bundesautobahnen von 733,5 auf 752,5 Millionen € steigt, bleiben die Ausgaben für die Bedarfsplanmaßnahmen an den Bundesautobahnen mit 1,54 Milliarden € auf fast gleichem Niveau. Derartige Maßnahmen an Bundesstraßen sollen dagegen nur noch mit 502,1 Millionen € (570,2 Millionen €) unterstützt werden. Für den Lärmschutz an Bundesstraßen will die Regierung 699,2 Millionen € (714,1 Millionen €) ausgeben.

Sinken soll der Finanzrahmen für das Wohnungswesen und den Städtebau, und zwar von 4,85 auf 4,57 Milliarden €. Für das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz sind 2,1 Milliarden € (1,99 Milliarden €) vorgesehen. Der Zinszuschuss im Rahmen des Wohnraum-Modernisierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die neuen Länder einschließlich des ehemaligen Ost-Berlins ist mit 613,6 Millionen € und damit fast 100 Millionen € niedriger veranschlagt. Für den Städtebau sind 340,5 gegenüber 307,8 Millionen € für das laufende Jahr verbucht. Der Städtebau in den neuen Ländern soll davon 286,8 Millionen € (264,3 Millionen €) ausmachen. Die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz werden den Planungen zufolge geringfügig gekürzt, und zwar von 511,3 Millionen € auf 500 Millionen €. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms sollen weiterhin 204,5 Millionen € Zinszuschüsse an die Kreditanstalt für Wiederaufbau für das Gebäudesanierungsprogramm zur CO2-Minderung gezahlt werden.

Der soziale Wohnungsbau sei im kommenden Jahr nur noch mit 674,9 Millionen € zu fördern. Für das laufende Jahr liegt diese Summe noch bei 829,8 Milliarden €. Die Zuweisungen für den sozialen Wohnungsbau in den neuen Ländern machen davon 238,5 Millionen € (284,8 Millionen €), die für das alte Bundesgebiet 279,6 Millionen € (361,5 Millionen €) aus.

Der Ansatz für die Bundeswasserstraßen ist für das kommende Jahr gleichbleibend bei 1,52 Milliarden €. Für die Ausbau- und Ersatzmaßnahmen sollen 596,2 Millionen € (587,4 Millionen €) und für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und ihrer Anlagen mit 649,3 Millionen € (643,5 Millionen €) geringfügig mehr ausgegeben werden.

Der Haushaltsposten "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" soll mit unverändert 1,67 Milliarden € bewirtschaftet werden. Die Finanzhilfen an die Bundesländer für den kommunalen Straßenbau und Investitionsvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) machen davon weiterhin 1,34 Milliarden € aus. Die Investitionszuschüsse für ÖPNV-Vorhaben über 100 Millionen € an die DB AG und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden, sollen von 173,8 auf 151 Millionen € zusammengestrichen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108031b
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