Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 08/2001 >
08/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANHÖRUNG ZU VORLAGEN DER KOALITION UND DER UNION VEREINBART

Die Stromerzeugung aus Kernenergie soll "geordnet beendet" werden

(um) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zur "geordneten Beendigung" der Kernenergienutzung bei der gewerblichen Stromerzeugung einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/6890). Am 25. September hat der Umweltausschuss dazu und zu einem Antrag der CDU/CSU (14/6886– siehe unten auf dieser Seite) eine öffentliche Anhörung für den 5. November beschlossen. Beide Vorlagen hat der Bundestag am 27. September an den Fachausschuss überwiesen.

Die Koalitionsfraktionen haben in dem Entwurf dargelegt, die Änderung der Vorschriften des Atomgesetzes sei wesentlicher Bestandteil einer Neuorientierung auf eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte Energieversorgung. Bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs sei ein geordneter Betrieb sicherzustellen. Damit würden "umstrittene Änderungen durch die achte Atomgesetznovelle vom 6. Juli 1998" aufgehoben, in der noch von einer Atomenergieförderung die Rede war.

Gesetzlich ausgeschlossen werden mit der geplanten Neuregelung Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen für neue Anlagen zur gewerblichen Nutzung von Kernenergie.

Festgelegt werden im Gesetzentwurf gleichzeitig die Kriterien für das Erlöschen der Betriebserlaubnis bestehender Reaktoren, wenn bestimmte Elektrizitätsmengen erreicht sind. Geregelt werde zudem die Pflicht der Betreiber zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen auch nach einer Stillegung sowie eine Erhöhung der zu gewährleistenden Deckungsvorsorge auf 2,5 Milliarden Euro zur Verbesserung des Opferschutzes. Verboten werden soll nach Ansicht der Fraktionen die Abgabe bestrahlter Brennelemente an Wiederaufarbeitungs- anlagen vom 1. Juli 2005 an.

Mit der gesetzlich angeführten Beschränkung der Entsorgung auf eine direkte Endlagerung an einem noch zu bestimmenden Standort wird die Abkehr vom Konzept einer zentralen Zwischenlagerung in Gorleben (Niedersachsen) und Ahaus (Nordrhein-Westfalen) bekräftigt. Danach sollen die Betreiber gesetzlich verpflichtet werden, standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente zu errichten und zu nutzen.

Mit ausdrücklich geregelten Betreiberpflichten und Laufzeitregelungen will der Koalitionsentwurf "unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen vermeiden" und sicherstellen, dass eine Amortisation der Investitionen und ein angemessenner Gewinn erzielt werden kann. Auch soll damit die Weichenstellung für eine Umstrukturierung der Energiewirtschaft unterstützt und eine langfristige Planungssicherheit gewährleistet werden.

Während danach für Bund und Länder keine oder nur geringfügige Haushaltsmehraufwendungen zu erwarten sind, könnten Kosten für die Atomanlagen-Betreiber durch die Pflicht zur Errichtung standortnaher Zwischen lager und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen zukommen, erklärt die Koalition. Diese Aufwendungen könnten jedoch zum Teil durch Einsparungen beim Transportaufwand kompensiert werden. Auswirkungen auf die Verbraucherpreise seien nicht zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108077a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion