Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 10/2001 >
10/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Online-Abruf aus dem Register geregelt

(re) Der Bundestag hat am 8. November den Weg dafür freigemacht, den Online-Abruf aus dem maschinell geführten Handelsregister zu erleichtern. Die Abgeordneten billigten auf Empfehlung des Rechtsausschusses (14/7348) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6855) in geänderter Fassung. Damit soll das Abrufverfahren für die Nutzer attraktiver gemacht werden. Zudem werden die Gebühren für den Abruf von Daten aus den maschinell geführten Registern geregelt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110026b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion