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10/2001
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SOZIALABGABEN

Versicherungsfreiheit für Au-pairs

(as) Für Au-pair-Kräfte, die ein Taschengeld in Höhe von monatlich bis zu 400 DM bekommen, soll grundsätzliche Sozialversicherungsfreiheit bestehen. Dieses Anliegen trägt die CDU/CSU in einem Antrag (14/7288) vor. Die Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit soll der Besuch eines Kurses in deutscher Sprache sein. Neben dem Kennenlernen der deutschen Kultur und des gesellschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik seien deutsche Sprachkenntnisse ein wichtiger Aspekt von Au-pair-Aufenthalten. Die Au-pair-Kräfte brächten den Gasteltern eine Erleichterung bei der Kinderbetreuung und bei leichten Hausarbeiten. In den vergangenen Monaten habe aber die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Au-pair-Verhältnissen zu erheblichen Unsicherheiten bei den Gasteltern in Deutschland geführt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110044b
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