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12/2001
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ANTRAG ABGELEHNT

Projekte gegen Genitalverstümmelung initiieren

(mr) Die Regierung soll nach dem Willen der CDU/CSU verstärkt Projekte gegen Genialverstümmelung initiieren und finanzieren. Das Plenum lehnte am 13. Dezember einen Antrag der Fraktion (14/7783) mit dieser Forderung ab. Weiter heißt es, diese Projekte sollten in ein umfassendes Konzept eingebettet sein, das sowohl die Aufklärung von Frauen, deren Familien und den praktizierenden "Beschneidern" als auch unter ganzheitlicher Perspektive die Bildung von Frauen begünstigen soll.

Außerdem treten die Parlamentarier dafür ein, im politischen Dialog mit den betroffenen Staaten gezielt darauf hinzuwirken, das gesetzliche Verbot der Genitalverstümmelung einzuführen bzw. konsequent umzusetzen. Schließlich soll das Projekt "Förderung von Initiativen zur Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung" auch über das Jahr 2002 hinaus finanziert werden.

"Akt der Folter"

Die Fraktion erläutert, die Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane an Frauen und Mädchen werde in verschiedenen afrikanischen, einigen asiatischen Ländern und durch Migrantengruppen auch in verschiedenen Industrienationen praktiziert und sei als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung zu werten. Sie stelle einen Akt der Folter dar, welcher der Zerstörung der weiblichen Sexualität und anderen Aspekten der Unterdrückung von Mädchen und Frauen diene.

Nach Ansicht der CDU/CSU kann Genitalverstümmelung nicht durch die Berufung auf eine Religion gerechtfertigt werden. Sie werde von keiner Religion explizit gefordert, obwohl sich Befürworter dieses "Brauches" dieser Argumentation bedienten. Auf internationaler Ebene sei Genitalverstümmelung zuletzt von der Sonderkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 2000 in New York als Menschenrechtsverletzung verurteilt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112031c
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