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02/2002
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GESETZENTWURF ZUM MASSREGELVOLLZUG

Unterbringungsdauer neu regeln

(re) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (14/8200) zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Anstalten des Maßregelvollzugs (Psychiatrien und Entziehungsanstalten) vorgelegt. Dieser sieht vor, bei der Entscheidungen über die Fortdauer einer Unterbringung in einer Psychiatrie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mehr Bedeutung zu geben. Dabei sollen insbesondere die Anforderungen an jene Unterbringungen, die fünf Jahre überschreiten, materiell und formell erhöht werden. Auf zehn Jahre zu begrenzen sei die Unterbringung von Personen, die sich gewaltlose Eigentums- und Vermögenskriminalität haben zu Schulden kommen lassen. Weiterhin sieht die Gesetzesinitiative vor, bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Anordnung und die Fortdauer unmittelbar von dem zu erwartenden Handlungserfolg abhängig zu machen. Die Vollstreckungsreihenfolge bei gleichzeitig verhängter Haftstrafe und Unterbringung soll dahin gehend verändert werden, dass im Anschluss an die Haft und nach Ablauf der Unterbringung in der Regel eine Bewährungsentscheidung ermöglicht wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202027b
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