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02/2002
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UNIONSANTRAG GESCHEITERT

Keine erneute Einführung der alten Kronzeugenregelung

(re) Der Bundestag hat einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/6539) auf Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses (14/8284) am 21. Februar mit den Stimmen des Hauses gegen die Union abgelehnt, die sich eine "wirksamere" Bekämpfung der Kriminalität zum Ziel gesetzt hatte.

Ihre ablehnende Position begründete die SPD damit, dass der Antrag eine Reihe von Punkten enthalte, die bereits mehrfach abgewiesen worden seien. Dazu zähle auch die Einführung der "alten Kronzeugenregelung" und eine Anhebung der Höchststrafen für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahren. Auch die Bündnisgrünen erteilten der Forderung nach einer Kronzeugenregelung eine Absage. In ihren Augen darf es zu der seinerzeit ausgelaufenen, rechtsstaatlich "hochproblematischen" und überdies zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität "untauglichen" Regelung kein Zurück mehr geben. Den Menschen im Land sei nicht zu vermitteln, dass Schwerverbrecher nach dem Willen der Union als Kronzeugen ohne Strafe davonkommen sollten. Allerdings, lenkte sie ein, gehe es bei der Thematik letztlich um eine Frage des Nachtatverhaltens im Rahmen der Strafzumessung. Die Koalition prüfe, ob man das Gesetz im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs für so genannte Aufklärungs- und Präventionsgehilfen präzisieren könne.

Die FDP wandte sich in ihrem ablehnenden Votum gegen eine Verschärfung des Rechts für Heranwachsende. Jedoch stützte sie die Forderung der Union nach einer neuen, modifizierten Kronzeugenregelung. Die CDU/CSU beharrte auf ihrem Vorschlag nach einer Kronzeugenregelung und erinnerte die Sozialdemokraten an ihre Zusage diesbezüglich.

Nach Ansicht der PDS stellt die Initiative im Wesentlichen eine Zusammenfassung der Straf- und Sicherheitspolitik der Union dar. Sie akzeptiere bereits die Grundrichtung nicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202028b
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