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02/2002
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REGIERUNGSVORLAGE

EU-Richtlinie zur Gentechnik übernehmen

(ge) Eine EU-Richtlinie zur Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen aus dem Jahre 1998 soll in nationales Recht umgesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung (14/8230) vor.

Danach ist es Ziel der Richtlinie, bisherige gesetzgeberische Schwachstellen zu beseitigen und ein hohes Niveau zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Das Vorsorgeprinzip solle weiter konkretisiert werden. Die Regierung argumentiert, der Gesetzentwurf sei ein weiterer Schritt, um das Gentechnikrecht an das europäische Recht anzupassen. Er beschränke sich nicht nur auf die Übernahme des höheren Schutzniveaus, sondern setze auch Verfahrenserleichterungen um. Die bundesgesetzliche Regelung sei nötig, um die Rechts- und Wirtschaftseinheit zu wahren und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu sichern.

Alle fünf Jahre berichten

Die Bundesregierung soll alle fünf Jahre einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz vorlegen. Dies beschloss der Bundestag am 21. Februar bei Enthaltung der PDS, indem er eine Entschließung zu einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/6531) annahm. In der Entschließung heißt es, der Bericht solle unter anderem den Vorsorgegesichtspunkt, also das System der präventiven Kontrolle zur Abkehr von möglichen Gefahren, darstellen. Außerdem solle er auf abweichende und vielleicht beispielhafte Regelungen zur Gentechnik und deren Vollzug in anderen Staaten eingehen.

In der Begründung heißt es, die anfänglich dynamische Entwicklung im Gentechnikbereich habe sich verlangsamt. Daher könne der Berichtszeitraum verlängert werden, so die Parlamentarier.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202046a
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