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02/2002
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AUFTRAG DES BUNDESTAGES

Steuerliche Übergangsregelung für die älteren Sportanlagen finden

(fi) Die Bundesregierung soll zusammen mit den Ländern eine Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von über zehn Jahre alten Sportanlagen herbeiführen. Dies verlangen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS in einem gemeinsamen Antrag (14/8375), den der Bundestag am 28. Februar auch mit den Stimmen der CDU/CSU angenommen hat.

Wie es darin heißt, hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Mai 2001 entschieden, dass die Vermietung von Sportanlagen umsatzsteuerpflichtig ist. Damit sei er von seiner bisherigen Rechtsauffassung abgewichen. Bisher sei die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt gewesen.

Die neue Rechtsprechung schafft nach Ansicht des Bundestages Rechtssicherheit, da bisher häufig Streit über die Abgrenzung der Einnahmen zwischen den Anlagenbetreibern und der Finanzverwaltung entstanden sei. Aus der einheitlichen Umsatzsteuerpflicht der Vermietungseinnahmen folge aber, dass den Betreibern der Anlagen der volle Vorsteuerabzug aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten zustehe. Dies erleichtere Investitionen. Die Betreiber älterer Anlagen unterlägen der vollen Umsatzsteuerpflicht, obwohl sie in der Vergangenheit nicht die volle Vorsteuerabzugsmöglichkeit gehabt hätten.

Für Altanlagen, die weniger als zehn Jahre betrieben wurden, gebe es die Möglichkeit, den Abzug der auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeiträge teilweise zu Gunsten des Betreibers zu berichtigen. Dieses Recht hätten jedoch nicht alle negativ Betroffenen.

Wie es im Antrag heißt, müsse die Übergangsregelung Zusatzbelastungen Betroffener ohne ausreichendes nachträgliches Vorsteuerabzugsrecht vermeiden, wenn sie in der Vergangenheit ihre Investitionen auf der Basis der bisherigen Rechtsprechung getätigt hätten und längerfristige Verträge eingegangen seien. Über das Ergebnis solle die Regierung dem Parlament bis Ende Mai berichten.

Auf Empfehlung des Finanzausschusses (14/8385) lehnte der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU (14/7285) zum gleichen Thema ab. Im Ausschuss votierte die Koalition bei Enthaltung der PDS dagegen, während die FDP dafür stimmte. Darin war die Regierung aufgefordert worden, das Problem durch einen Gesetzentwurf zu lösen. Die FDP hatte einen eigenen Antrag (14/7813) zum Thema zurückgezogen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202055a
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