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02/2002
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QUALITÄTSVERBESSERUNG

Neues Untersuchungsverfahren in der Seeschifffahrt einführen

(vb) Ein neues amtliches internationales Untersuchungsverfahren in der Seeschifffahrt soll eingeführt werden. Dafür sprach sich der Bundestag am 21. Februar aus, indem er einen Gesetzentwurf der Regierung (14/6455,14/8264) gegen die Stimmen der Opposition annahm.

Danach soll im Rahmen kontinuierlicher Qualitätsverbesserung, internationaler Zusammenarbeit und maritimer Sicherheitspartnerschaft das internationale Seesicherheitssystem auf die wichtigen Präventionsaufgaben der deutschen amtlichen Seeunfalluntersuchung erstreckt werden. Geplant ist weiter, das Bundesoberseeamt in eine streng unabhängige Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung umzuwandeln.

Mit den Stimmen der Koalition und gegen das Votum von CDU/CSU und FDP wurde bei Stimmenthaltung der PDS ein Gesetzentwurf der Freidemokraten (14/6892) zurückgewiesen. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, die Seeämter und das Bundesoberseeamt mit ihren Untersuchungsausschüssen zu erhalten und ihre Kompetenzen, ihre Funktion und ihre Unabhängigkeit zu stärken.

Unabhängige Bundesstelle

Die SPD wies darauf hin, dass der Regierungsentwurf erstmals die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung vorsieht. Damit werde Prävention von der Klärung persönlicher Verantwortung getrennt. Die Seeämter und die ehrenamtliche Tätigkeit blieben erhalten. Für die Union bedeutet der Gesetzentwurf einen radikalen Einschnitt und einen radikalen Systembruch. Der Kern der Initiative sei, ein unabhängiges Verfahren zu Gunsten eines rein internen Verwaltungsverfahrens abzuschaffen. Für die Bündnisgrünen ist eine Trennung der Untersuchung des Unfallhergangs sowie der Schlussfolgerungen daraus von dem Verfahren nötig, damit die Frage der persönlichen Verantwortlichkeit geklärt werden könne. Die FDP machte Bedauern an der Küste darüber aus, dass die Koalition ein bewährtes System zerschlagen wolle. Auch die PDS fragte, warum die Regierung ihren Entwurf durchsetzen wolle, obwohl alle Küstenländer und alle Verbände dagegen seien.

Fonds wird eingerichtet

Einstimmig beschloss der Bundestag, einen deutschen Binnenschifffahrtsfonds einzurichten. Dies hatte die Koalition mit einem Gesetzentwurf (14/6159,14/7882) initiiert. Der Fonds soll den Angaben zufolge über unregelmäßige Einnahmen verfügen, die die deutschen Binnenschifffahrtsunternehmen bei Erweiterung ihrer Schifffahrtskapazitäten zahlen müssten. Mit großer Mehrheit gegen die Fraktion der CDU/CSU wurde ein weiterer Antrag der Koalition (14/6211,14/6909) angenommen, mit dem die Seesicherheit auf der Ostsee verbessert werden soll. Das Vorhaben der Union, die Ostseesicherheit im Bereich der Kadetrinne zwischen der mecklenburg-vorpommerschen Halbinsel Darß und der dänischen Insel Falster zu optimieren, fand Unterstützung bei der FDP und der PDS, nicht aber bei der Koalition (14/5752).

SPD und Bündnisgrüne fordern demnach die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass dauerhaft ausreichende Schlepperkapazität für die Sicherheit in der Ostsee bereitsteht. Die Koalition begrüßt in ihrem Antrag außerdem, dass durch die internationale Seeschifffahrtsorganisation weltweit die verbindliche Einführung einer Ausrüstungspflicht aller neuen Schiffe ab Juli 2002 beschlossen wurde. Die Union hatte konkrete Sofortmaßnahmen verlangt, um durch mittelfristig abgestimmte Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Kadetrinne umgehend eine optimierte Sicherheitsstruktur erhält.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202076c
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