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02/2002
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PDS-GESETZENTWÜRFE ABGELEHNT

Ausschuss gegen eine Änderung des geltenden Petitionsrechts

(pt) Für ein Petitionsgesetz setzt sich die PDS-Fraktion ein. Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf (14/5762) vorgelegt, der am 28. Februar vom federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung abgelehnt wurde.

Die PDS erläutert, das seit 1975 unveränderte Petitionsrecht bedürfe der Modernisierung. Inzwischen erfolgte Veränderungen der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse müssten berücksichtigt werden. Sie regt deshalb unter anderem an, im neuen Petitionsgesetz die derzeit an den verschiedensten Stellen verstreuten Vorschriften über die Rechte von Petentinnen und Petenten zusammenzufassen. Wichtig sei dabei nicht nur die Berechtigung, Petitionen einzureichen und das Recht auf einen Endbescheid. Klar geregelt werden müsse auch, wie sich der Verfahrensablauf nach Einreichen der Petition gestalte, wann Zwischeninformationen erfolgten und von welchen Beanstandungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden könne.

Massenpetition einführen

Die PDS setzt sich unter anderem für die Einführung einer "Massenpetition" mit mehr als 50.000 Personen ein und legt zudem Wert darauf, dass das Petitionsverfahren möglichst transparent ist und ein Höchstmaß an Informationen als Voraussetzung für die Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung ermöglicht wird. Zentral für Transparenz sei dabei die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Petitionsausschusses. Als weitere Informationsmöglichkeiten regt die Fraktion ein Petitionsregister und eine Petitionsdatenbank an, die nach europäischem Vorbild gestaltet werden sollten. Die Abgeordneten wollen zudem erreichen, dass der Petitionsausschuss förmlich Beweise erheben kann, so dass – wie bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen – der Verpflichtung zur wahren Aussage durch eine Strafbewehrung Nachdruck verliehen werde. Die PDS möchte ferner erreichen, dass die Bundesregierung oder andere zuständige Stellen ersucht werden können, den Vollzug einer beanstandeten Maßnahme auszusetzen, bis der Petitionsausschuss entschieden hat.

Mit einem weiteren, ebenfalls vom Ausschuss abgelehnten Gesetzentwurf (14/5763) dringt die Fraktion darauf, das Grundgesetz zu ändern. So soll eine Formulierung zum Petitionsausschuss des Bundestages lauten: "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Die PDS will damit mögliche Missverständnisse auf Grund der bisherigen Formulierung vermeiden.

Bei der Mitberatung im Petitionsausschuss am 27. Februar betonte die PDS, dass es sich bei dem Entwurf um die weitere Ausformulierung eines Grundrechtes handle. Die SPD-Fraktion lehnte wie die anderen Fraktionen die beiden Gesetzentwürfe ab. Für die SPD handelt es sich hierbei um einen "ganz anderen Denkansatz", es werde versucht, den Petitionsausschuss zu einem "Kampfinstrument der Opposition" zu machen. Es dürfe nicht sein, dass eine Massenpetition einen anderen Stellenwert bekomme als die Eingabe eines Einzelnen.

Kein Gesetz notwendig

Nach Auffassung der CDU/CSU ist man mit der "bisherigen Regelung gut gefahren". Der Ausschuss bekäme nach dem Willen der PDS den Charakter eines ständigen Untersuchungsausschusses. Für "kleinere Veränderung" sei die Fraktion allerdings offen. Auch die Bündnisgrünen setzten sich für die Verbesserung der Rechte ein, hielten dafür aber kein Gesetz für notwendig. Die FDP hält die derzeitige Regelung im Vergleich zum Beispiel mit dem Ombudsmannwesen in anderen Ländern für gut.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202082c
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