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02/2002
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CDU hat im Jahr 2000 Überschuss von rund 40 Millionen DM erwirtschaftet

(bn) Die CDU hat im Jahr 2000 einen Überschuss von 39,77 Millionen DM erwirtschaftet. Der Überschuss der SPD wird mit 23,66 Millionen DM angegeben. Für die CSU ist ein Überschuss von 7,3 Millionen DM, für Bündnis 90/Die Grünen 5,27 Millionen DM, für die FDP 4,67 Millionen DM und für die PDS ein Überschuss von 6,18 Millionen DM angegeben. Dies geht aus einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages für das Kalenderjahr 2000 hervor (14/8022), nach der gemäß Artikel 23 des Parteiengesetzes die Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien bekannt gemacht werden müssen.

Im Jahr 2000 betrugen den Angaben zufolge die Einnahmen der SPD 292,01 Millionen DM (Ausgaben 268,35 Millionen DM), bei der CDU 255,97 Millionen DM (Ausgaben 216,19 Millionen DM), bei der CSU 51,81 Millionen DM (47,51 Millionen DM), bei Bündnis 90/Die Grünen 45,9 Millionen DM (40,63 Millionen DM), bei der FDP 44,86 Millionen DM (40,19 Mio DM) und bei der PDS 39,34 Millionen DM (33,15 Mio DM).

Als Haupteinnahmequellen werden von den Bundestagsparteien Mitgliedsbeiträge, staatliche Mittel und Spenden angeführt. Dazu werden – in dieser Reihenfolge – von der SPD 151,75 Millionen DM, 93,43 Millionen DM und 24,7 Millionen DM genannt; für die CDU 108,49 Millionen DM, 79,21 Millionen DM und 55,76 Millionen DM; für die CSU 20,51 Millionen DM, 17,05 Millionen DM und 3,56 Millionen DM; für Bündnis 90/Die Grünen 18,51 Millionen DM, 16,21 Millionen DM und 8,43 Millionen DM, für die FDP 11,04 Millionen DM, 14,52 Millionen DM und 16,56 Millionen DM, für die PDS 17,63 Millionen DM, 13,79 Millionen DM und 6,82 Millionen DM.

Die Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung hat festgestellt, dass der Preisindex der parteitypischen Ausgaben, der die Preisentwicklung für die bedeutsamen Ausgaben der Parteien erfasst, im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent gestiegen ist. Dies geht aus einer Unterrichtung (14/8258) hervor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202083b
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