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03/2002
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PDS übt Kritik an der Bundespolitik anlässlich der Kommunalfinanzreform

(in) Mit einem Entschließungsantrag zur Lage und Zukunft der Kommunen in der Bundesrepublik (14/8618) hat die PDS auf die Antwort der Bundesregierung (14/6923) auf ihre Große Anfrage (14/5834) reagiert. Der Bundestag lehnte ihn am 21. März ab.

Darin heißt es, die Darstellung der Bundesregierung könne nicht hingenommen werden. Offensichtlich solle der eigene Anteil an der seit Jahrzehnten verfehlten Politik des Bundes gegenüber Städten, Gemeinden und Kreisen in Abrede gestellt werden.

Die Fraktion forderte nun, eine im Frühjahr 2002 einzusetzende Kommission für den Einstieg in die Kommunalfinanzreform müsse – unter ausdrücklicher Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände – unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen.

Die Fraktion trat für die grundsätzliche Festschreibung eines strikten Konnexitätsprinzips ein, also der Zuordnung von Aufgabe und Finanzierungsverantwortung.

Die Fraktion verlangte ein Konsultationsverfahren einzuführen, das Bund und Länder verpflichtet, sich mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzierung von Gesetzen mit Folgekosten für Kommunen zu einigen.

Beibehalten werden soll die wirtschaftskraftbezogene Steuer mit kommunalem Hebesatzrecht. Schrittweise angehoben werden sollte der Anteil von Städten und Gemeinden an der Lohn- und Einkommensteuer von derzeit 15 auf bis zu 20 Prozent.

Erhalten bleiben sollte die Grundsteuer mit kommunalem Hebesatzrecht und die Ausgestaltung der sozial und ökologisch orientierten Flächennutzungssteuer. Ein Soforthilfeprogramm sei aufzulegen, um die Zeit zum Inkrafttreten der Kommunalfinanzreform zu überbrücken.

Rückgängig gemacht werden müsse dagegen die bei der Steuerreform beschlossene Anhebung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder von 20 auf 28 Prozent.

Eingeführt werden sollte eine steuerfinanzierte Grundsicherung in die Arbeitslosenunterstützung, damit Langzeitarbeitslosigkeit nicht den Kommunen zur Last falle.

Insgesamt sollte eine kritische Überprüfung der den Städten, Gemeinden und Kreisen übertragenen Aufgaben und Ausgaben erfolgen, so die PDS, um die "nicht gerechtfertigte Mit finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben" schrittweise zu reduzieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203034b
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