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03/2002
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Tabakexportverbot per Klage verhindern

(wi) Die Bundesregierung konzentriert ihre Klage gegen die Tabakproduktrichtlinie der EU vor dem Europäischen Gerichtshof vor allem auf die Rechtswidrigkeit des in der Richtlinie vorgesehenen Exportverbotes für Zigaretten, die bestimmte Höchstwerte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid überschreiten. Von der SPD wird sie dabei ausdrücklich unterstützt, wie die Fraktion am 13. März anlässlich einer erneuten Beratung des Themas im Wirtschaftsausschuss betonte.

Die Konzentration auf das Exportverbot werde damit begründet, so die Regierung, dass darin eine "Präjudizgefahr" der Richtlinie für eventuelle künftige Herstellungsverbote in anderen Wirtschaftssektoren zu sehen sei. Die Regierung berichtete darüber hinaus, dass es auf die deutsche Klage aber nicht mehr ankomme, da der Europäische Gerichtshof ein parallel laufendes britisches Klageverfahren vorrangig behandele.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203062b
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