Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2002 >
03/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Fraktionen für Ausbau der Donau bei Straubing

(vb) Für einen "sanften Ausbau" der Donau zwischen Straubing und Vilshofen sprechen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/8589) aus. Danach wollen die Fraktionen das Raumordnungsverfahren und weitere Planungen für den Ausbau des Flusses einleiten und dabei ausschließlich die Ausbauvariante A zu Grunde legen. Den Angaben zufolge ist diese Variante die umweltverträglichste Ausbaumöglichkeit. Damit sei ein Ausbau ohne Staustufen gemeint, wodurch die für den Lebensraum Donau-Auenwald notwendige Wasserstandsdynamik weitgehend erhalten werden könne.

Union für Staustufenlösung

Das Raumordnungsverfahren für den Ausbau der Donau mit einer Staustufenlösung will die Union umgehend einleiten. Dafür spricht sie sich in einem Antrag (14/8484) aus. Zur Begründung heißt es, die Sachverständigen einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses hätten sich unlängst für einen solchen Schritt ausgesprochen.

Nach dem Willen der FDP (Antrag 14/8497) soll die Regierung in Abstimmung mit dem Land Bayern für ein Raumordnungsverfahren sorgen, das dem verkehrswirtschaftlichem Ziel einer ganzjährigen Abladetiefe von 2,5 Meter der Donau Rechnung trägt. Nach Überzeugung der FDP kann der Verlust an Naturlandschaft durch die Ausbaumaßnahmen an anderen Stellen durch Renaturierung aufgefangen werden.

In einem weiteren Antrag (14/8485) setzt sich die Fraktion der CDU/CSU dafür ein, mit der Saale einen Nebenfluss der Elbe auszubauen. Das Güteraufkommen auf diesem Fluss kann den Angaben zufolge bis zum Jahr 2010 etwa 2,5 Millionen Tonnen pro Jahr betragen, wenn der bestehende "Flaschenhals" zwischen Calbe und der Mündung in die Elbe bei Barby durch Ausbaumaßnahmen beseitigt würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203070a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion