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04/2002
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KONSENS IM RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS

Regierung soll auf Weiterbau der U 5 in Berlin hinwirken

(hh) Die Bundesregierung soll auf einen Weiterbau der U-Bahn-Linie U 5 in Berlin zwischen Brandenburger Tor und Alexanderplatz hinwirken und dazu "unverzüglich" einen abgestimmten Zeitplan vorlegen. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss am 19. April einstimmig. Falls das Land Berlin den Baustopp aufrecht erhält, erwartet der Ausschuss, dass die Regierung die bereits eingesetzten Bundesmittel einschließlich aufgelaufener Zinsen zurückfordert.

Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) hatten Bund und das Land Berlin 1994 mit dem Hauptstadtvertrag vereinbart, innerhalb von acht Jahren die U 5, die so genannte Kanzler-U-Bahn, zwischen Lehrter Bahnhof und Alexanderplatz zu bauen, um den Parlaments- und Regierungsbereich verkehrlich zu erschließen.

Der Bund hatte sich danach verpflichtet, über die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hinaus eine finanzielle Zuwendung von 295 Millionen DM zu gewähren, und damit etwa 80 Prozent der Gesamt- kosten von rund 1,3 Milliarden DM zu tragen. Der erste, etwa zwei Kilometer lange Teilabschnitt der U 5 zwischen dem Lehrter Bahnhof und dem Brandenburger Tor ist im Rohbau mit Kosten von etwas über 300 Millionen DM fertig gestellt, heißt es. Davon habe der Bund rund 250 Millionen DM getragen.

Mit dem zwei Kilometer langen zweiten Bauabschnitt bis zum Alexanderplatz habe das Land noch nicht begonnen. Mitte Juni 2001 habe der neu gebildete Senat von Berlin beschlossen, die U 5 "auf unbestimmte Zeit" nicht weiterzubauen, um seinen Haushalt um rund 20 Millionen DM jährlich zu entlasten. Dabei sei der Senat davon ausgegangen, in Verhandlungen mit dem Bund erreichen zu können, dass dieser von etwaigen Forderungen absehe. Entsprechende "Signale" habe er erhalten. Der BRH kritisierte, dass die Regierung nicht schon vor Jahren auf einen frühzeitigen Weiterbau der U-Bahn bestanden habe. Spätestens Ende 1999 sei absehbar gewesen, dass das Land die U 5 nicht im vertraglich vereinbarten Rahmen bauen und nicht gleichzeitig mit dem Lehrter Bahnhof in Betrieb nehmen werde. Mit seinem Beschluss von Juni 2001 habe das Land gegen den Hauptstadtvertrag verstoßen.

Der BRH sieht die Regierung in der Pflicht, die Interessen des Bundes durchzusetzen und auf das Land einzuwirken, seine im Hauptstadtvertrag eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Halte das Land an seinem Beschluss gegen den Weiterbau fest, entstehe mit dem im Rohbau fertiggestellten Abschnitt der U 5 zwischen Lehrter Bahnhof und Brandenburger Tor für mehr als 300 Millionen DM ein verkehrlicher Torso. Bei einem Nichtweiterbau der U 5 entstünde dem Bund ein erheblicher finanzieller Schaden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204055a
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