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05/2002
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VORSTOSS FÜR EINE BUNDESGEBÜHRENORDNUNG

Mehreinnahmen bei Rechtsanwälten um durchschnittlich zwölf Prozent erwartet

(re) Nach einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/9037) sollen die Vergütungen und Gebühren für Rechtsanwälte erhöht werden. Sie seien damit an die wirtschaftliche Entwicklung und die Einkommensentwicklung anderer Berufe anzupassen. Die Anwaltschaft könne mit Mehreinnahmen in Höhe von zwölf Prozent rechnen, heißt es in dem Entwurf. Durch die Neustrukturierung steht laut Koalitionsfraktionen eine Mehrbelastung der Haushalte der Länder in Höhe von insgesamt rund 25 Millionen Euro zu erwarten. Auf die Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme wirke sich der Entwurf entsprechend des Umfangs der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen aus. Vorgesehen sei auch eine transparentere und für rechtssuchende Bürger anwenderfreundlichere Gestaltung des Systems. So seien sämtliche Gebührentatbestände künftig nicht mehr in dem Gesetz selbst, sondern in einer Anlage, dem Vergütungsverzeichnis, abschließend zu regeln. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz soll die Bundesgebührenordnung für Anwälte ablösen. Die Initiative wurde am 16. Mai an den Rechtsausschuss überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205031b
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