Blickpunkt Bundestag
07/2002
Enquete-Kommission
Der Begriff "Enquete" hat seinen Ursprung im Lateinischen (inquirere = prüfen, untersuchen) und bedeutet so viel wie "amtliche Untersuchung". Vom Untersuchungsausschuss unterscheiden sich die Enquete-Kommissionen aber durch ihre Zusammensetzung und Aufgabenfelder. Neben Parlamentariern gehören ihnen auch Sachverständige an, die gemeinsam gesetzgeberische Entscheidungen über langfristige politische Strategien oder gesellschaftliche Entwicklungen vorbereiten. Der Abschlussbericht enthält keine Beschlussempfehlung. Soll der Bundestag etwas dazu beschließen, müssen die im Bericht enthaltenen Vorschläge aus der Mitte des Parlaments oder von der Bundesregierung als Antrag oder Gesetzentwurf eingebracht werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207021b