Debatte
Der mühsame Weg zum Abbau der Schulden
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Bundeskanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer haben den rot-grünen Koalitionsvertrag besiegelt.
Deutschland schiebt derzeit einen gigantischen Schuldenberg im Umfang von 775 Milliarden Euro vor sich her. Jeder fünfte Steuereuro muss dafür aufgewendet werden, die Kredite zu bedienen. Das sind im Jahr etwa 40 Milliarden Euro, pro Tag rund 100 Millionen Euro und pro Stunde vier Millionen Euro. Jedes Jahr kommen neue Schulden hinzu. Der von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) eingeleitete Konsolidierungskurs soll diese Entwicklung beenden. Angesichts der gegenwärtigen Konjunkturflaute, die tiefe Haushaltslöcher reißt, hat die Regierungskoalition eine Änderung ihrer Marschroute bei der Haushaltssanierung und ein zusätzliches Sparpaket beschlossen.
Finanzminister Eichel hatte den Sanierungskurs kurz nach seinem Amtsantritt im Frühjahr 1999 mit einem Sparpaket im Umfang von 15 Milliarden Euro gestartet. Darüber hinaus legte das Bundesfinanzministerium eine Planung zum Abbau der Neuverschuldung vor. So sollte das Defizit des Gesamtstaates ? also von Bund, Ländern, Gemeinden und den Sozialversicherungen ? im Jahre 2004 auf Null gebracht werden. Beim Bund wollte Eichel spätestens 2006 ohne neue Schulden auskommen. 1999 und 2000 erreichte er dank der wie erwartet laufenden Konjunktur seine Ziele beim Schuldenabbau. Doch schon 2001 wurde es spürbar schwieriger. Denn statt mit der zunächst prognostizierten Rate von 2,75 Prozent wuchs die Wirtschaft nur um bescheidene 0,6 Prozent. Steuerausfälle in Milliardenhöhe und höhere Ausgaben für den Arbeitsmarkt waren die Folge. Dennoch gelang Eichel auf Grund einiger Reserven im Haushalt fast eine Punktlandung bei der Neuverschuldung.
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2002 setzte sich die Konjunkturflaute entgegen den Erwartungen fort. Während bei der Aufstellung des Etats im Frühsommer 2001 noch eine Wachstumsrate von 2,25 Prozent unterstellt wurde, zeichnete sich bald die Notwendigkeit einer Revision ab. Einer der Gründe war die weltwirtschaftliche Abkühlung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Schon zu Jahresbeginn wurde deutlich, dass Deutschland Gefahr lief, gegen den Euro-Stabilitätspakt zu verstoßen. Im Maastrichter Vertrag war vor allem auf Drängen Deutschlands festgelegt worden, dass die Neuverschuldung geringer als drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) sein muss.
Die EU-Kommission in Brüssel erwog daraufhin, eine Frühwarnung ? einen ?Blauen Brief? ? nach Berlin zu schicken. Durch die Zusage Eichels, trotz der schlechteren Konjunkturlage 2004 einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen, verhinderte die Bundesregierung allerdings die drohende Verwarnung. Die Opposition kritisierte dieses Vorgehen jedoch scharf. Sie argumentierte, das Verhalten Deutschlands schade dem Euro-Stabilitätspakt. Zudem hielten CDU/ CSU und FDP Eichels Wachstumsprognosen von je 2,5 Prozent für 2003 und 2004 für viel zu optimistisch.
Spätestens ab Sommer verstärkten sich die Signale, dass die erhoffte Konjunkturbelebung ausbleiben werde. Die Arbeitslosigkeit verharrte weiter auf einem sehr hohen Niveau, die Steuereinnahmen lagen weit hinter den Erwartungen zurück. Nach Einschätzung von Union und FDP waren die Ursachen nicht nur in der schlechten Wirtschaftslage zu suchen, sondern auch in Fehlern der rot-grünen Steuerreform. So machten große Konzerne in einem nicht erwarteten Ausmaß alte Steuerguthaben geltend und bekamen so Milliardenbeträge vom Fiskus zurück.
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In der Annahme, spätestens im Herbst werde sich die Wirtschaftslage verbessern, meldete Eichel kurz nach der Bundestagswahl am 22. September nach Brüssel, Deutschland werde 2002 eine Defizitquote von 2,9 Prozent erreichen. Zugleich passte Eichel seine Wachstumserwartungen für die Folgejahre an. Denn viele Konjunkturforscher reduzierten angesichts der immer noch ausbleibenden weltwirtschaftlichen Erholung ihre Prognosen. Statt mit je 2,5 Prozent Wachstum rechnet Eichel nun nur noch mit je 1,5 Prozent für 2003 und 2004 ? Annahmen, die nach Einschätzung von Konjunkturforschern realistisch sind.
Die Korrektur hat jedoch Folgen für den Konsolidierungskurs. Zwar hält Eichel weiter daran fest, 2006 ohne neue Schulden auszukommen. Der Weg dorthin ist aber gegenüber der ursprünglichen Planung flexibler gestaltet. Darüber hinaus wird das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushaltes von 2004 auf 2006 verschoben. Angesichts der weiter anhaltenden Konjunkturflaute in diesem Jahr musste Eichel zudem eine Überschreitung des Drei-Prozent-Kriteriums nach Brüssel melden. Die Opposition sprach von Wahlbetrug und beklagte, der Bundesfinanzminister habe die Bürger vor der Wahl über die wahren Zustände des Haushalts im Unklaren gelassen.
Bei den Koalitionsverhandlungen von SPD und Grünen ging es vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage weniger darum, neue Vorhaben zu finanzieren, als vielmehr die entstehenden Löcher zu stopfen. Um die Haushaltslücke von mehr als zehn Milliarden Euro im kommenden Jahr zu schließen, entschloss sich die Koalition zu Einschnitten bei Ausgaben des Bundes und zum Streichen von Steuervorteilen. Die wichtigsten Maßnahmen im Einzelnen:
ZINSERTRÄGE. Banken müssen künftig Kontrollmitteilungen über die Zinserträge von Kontoinhabern an die Finanzämter schicken. Das Bankgeheimnis wird damit weitgehend abgeschafft.
AKTIENVERKÄUFE. Kursgewinne bei Aktiengeschäften müssen versteuert werden. Auch hier werden Kontrollmitteilungen eingeführt. Die bisherige Regelung, nach der diese Gewinne steuerfrei sind, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergeht, wird aufgehoben. Auch die Veräußerungsgewinne von nicht selbst genutzten Grundstücken werden generell versteuert. Die bisherige Steuerfreiheit nach zehn Jahren entfällt.
MEHRWERTSTEUER. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für bestimmte landwirtschaftliche Vorprodukte wie lebende Tiere wird auf den vollen Satz von 16 Prozent angehoben. Die Mehrwertsteuerbefreiung für Flüge in andere EU-Länder wird aufgehoben.
ÖKOSTEUER. Die steuerliche Begünstigung des produzierenden Gewerbes soll schrittweise vermindert werden. Ob es eine Anhebung der Ökosteuer gibt, soll erst 2004 geprüft werden.
GASBESTEUERUNG. Der Steuersatz für Erdgas steigt von 0,35 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 0,56 Cent/kWh.
EIGENHEIMZULAGE. Die Grundförderung wird gestrichen. Stattdessen wird das heutige Baukindergeld von 764 Euro pro Jahr und Kind zu einer allgemeinen Eigenheimzulage von 1.200 Euro je Jahr und Kind ausgebaut. Zudem werden die Einkommensgrenzen, von denen an der Anspruch auf die Förderung erlischt, von 81.807 Euro auf 70.000 Euro für Ledige und für Verheiratete von 163.614 auf 140.000 Euro gesenkt.
DIENSTWAGEN. Für die private Nutzung von Dienstwagen müssen künftig monatlich 1,5 Prozent statt bisher 1,0 Prozent der Anschaffungskosten versteuert werden.
GEWERBESTEUER. Die Möglichkeit für Kapitalgesellschaften, Gewinne und Verluste an verschiedenen Standorten gegeneinander aufzurechnen, wird begrenzt.
KÖRPERSCHAFTSTEUER. Aktiengesellschaften und GmbH können künftig Verluste aus den Vorjahren nur noch innerhalb einer Frist von sieben Jahren mit ihren Gewinnen verrechnen. Bisher ist der Verlustvortrag unbegrenzt. Zudem wird die Steuerreform korrigiert. Rot-Grün hatte den Kapitalgesellschaften das Recht eingeräumt, bisher nicht ausgeschüttete, hoch besteuerte Gewinne innerhalb einer Frist von 15 Jahren aufzulösen. Die Konzerne nutzten diese Möglichkeit bisher aber so massiv, dass die Steuergutschriften, die beim Ausschütten entstehen, höher waren als die gezahlten Steuern. Der Fiskus musste Geld auszahlen, statt es einzunehmen. Künftig sollen Firmen die Steuerlast nur noch maximal halbieren können.
RENTENBEITRÄGE. Bei der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze (der Betrag, von dem der Rentenbeitragssatz gezahlt wird) von 4.500 auf 5.100 Euro Brutto-Monatseinkommen in Westdeutschland und von 3.750 Euro auf 4.250 Euro in Ostdeutschland angehoben. Dadurch soll der Rentenbeitragssatz bei 19,3 Prozent gehalten werden. Das schont auch den Etat des Bundes, weil der Zuschuss zur Rentenversicherung an den Beitragssatz gekoppelt ist.
Neben der Streichung von Steuervorteilen soll es auch Kürzungen bei den Leistungen des Bundes geben, etwa bei der Arbeitslosenhilfe. So wird künftig das Einkommen von Ehepartnern stärker berücksichtigt.
Ob sich alle Vorhaben umsetzen lassen, ist allerdings fraglich. So sind zum Beispiel die Änderungen, die die Einkommen- oder die Körperschaftsteuer betreffen, im Bundesrat zustimmungspflichtig. Dort haben jedoch die unionsgeführten Länder eine Mehrheit. Daher ist zu erwarten, dass einige der geplanten Maßnahmen in einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Länderkammer wieder gekippt werden.
Text: Timot
Szent-Ivanyi
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Finanzielle Spielräume
schaffen
Joachim Poß, SPD
joachim.poss@bundestag.de
http://www.bundestag.de/~Joachim.Poss
Die neue Bundesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird ihre auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit gerichtete Finanzpolitik fortsetzen; die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben der deutschen Politik.
Die Steuerschätzung im November wird deutlich machen, dass nicht nur der Bund, sondern auch Länder und Kommunen im laufenden wie in den Folgejahren mit geringeren Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben rechnen müssen. Alle Ebenen des Staates müssen sich deshalb noch stärker als bisher auf die Aufgaben konzentrieren, die für unser Gemeinwesen unverzichtbar sind. Und diese Aufgaben müssen dann auch solide finanziert werden.
In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, dass angesichts einer immer noch schwierigen konjunkturellen Lage und angesichts eines immer noch hohen Bedarfs an moderner Infrastruktur in Ost-, aber auch in Westdeutschland in den Budgets aller Gebietskörperschaften wieder finanzielle Spielräume für eine Stärkung der öffentlichen Investitionstätigkeit geschaffen werden müssen.
Auf Bundesebene haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Koalitionsverhandlungen ein Paket geschnürt, das genau hier ansetzt. Durch die beschlossenen Anpassungen bei den Sozialausgaben und den vereinbarten Abbau von ungerechtfertigten beziehungsweise nicht mehr finanzierbaren Steuervorteilen werden nicht nur der Bundeshaushalt, sondern auch die Haushalte von Ländern und Kommunen in Milliardenhöhe entlastet.
Damit kann der Bund im nächsten Jahr seine Investitionstätigkeit verstärken. Länder und Kommunen wären gut beraten, die von uns beschlossenen zusätzlichen Mittel ebenfalls für investive Zwecke zu verwenden. Das setzt allerdings voraus, dass der Bundesrat dem Paket mehrheitlich zustimmt.
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Zwei Seiten einer Medaille
Dietrich Austermann, CDU/CSU
dietrich.austermann@bundestag.de
Zusätzliche Schulden und damit zusätzliche Zinsen belasten künftige Generationen und engen die Handlungsfähigkeit der Politik erheblich ein. Deshalb ist Haushaltskonsolidierung dringend erforderlich, um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und die finanzpolitische Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu sichern.
Unverzichtbar sind auch die Investitionen, die sich ? entsprechend der Zuständigkeit des Bundes ? vor allem auf die Herstellung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beziehen. Unternehmen und Bürger legen zu Recht großen Wert auf ein leistungsfähiges Straßen- und Schienennetz, aber auch auf eine gute Forschungsinfrastruktur.
Konsolidieren heißt tendenziell: weniger ausgeben. Das scheint nicht zusammenzupassen mit dem Ziel, mehr Geld in die Zukunft des Landes zu investieren, also für Straßen, Schienen, Schulen, Universitäten aufzuwenden. Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass in den letzten Jahren die Investitionsquote im Bundeshaushalt, das heißt der Anteil der Investitionsausgaben an den Gesamtausgaben, kontinuierlich gesunken ist und zurzeit bei etwa 10 Prozent liegt. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Investitionen um fast 10 Prozent erhöht werden könnten, wenn gleichzeitig die sonstigen, also die konsumtiven Ausgaben um gut einen Prozentpunkt gekürzt werden.
Damit ist der Weg zur Vereinbarung beider Ziele vorgezeichnet: Anders als in den letzten Jahren darf die Konsolidierung nicht länger zu Lasten der Investitionen gehen. Vielmehr müssen die konsumtiven Ausgaben in den kommenden Jahren kontinuierlich zurückgefahren, die Kreditaufnahme abgesenkt, ein Teil der Einsparungen aber zur Verbesserung und Erhöhung der Investitionen verwandt werden.
Haushaltskonsolidierung und eine Verstärkung der Investitionen sind also keine Gegensätze, sondern im Sinne der Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes zwei Seiten derselben Medaille.
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Gerechtigkeit der Generationen
Werner Schulz, Bündnis ?90/Die Grünen
werner.schulz@bundestag.de
www.werner-schulz.info
Haushaltskonsolidierung ist die Basis für dauerhafte Geldwertstabilität, für niedriges Zinsniveau, für Investitionen und für günstige gesamtwirtschaftliche Bedingungen. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für uns, der nächsten Generation weder einen Schuldenberg noch baufällige Schulen oder eine unzureichende soziale Infrastruktur zu hinterlassen.
Die von uns eingeleitete Konsolidierung der Staatsfinanzen ist eine wichtige Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung. Umso mehr, weil wir zukunftssichernde Ausgaben auf hohem Niveau erhalten und verstärken. Besonders die Fähigkeit der Kommunen zu Investitionen werden wir in dieser Wahlperiode verbessern. Das wird auch die Bauwirtschaft beleben.
Die Verwendung der UMTS-Milliarden ist ein gutes Beispiel für unser Herangehen. Die Versteigerungserlöse in Höhe von rund 51 Milliarden Euro wurden in vollem Umfang zur Rückführung der Staatsschulden verwandt. Die Zinsersparnisse des Bundes in Höhe von jährlich rund 2,1 Milliarden Euro werden so im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms in den Bereichen Verkehr, Forschung und Bildung sowie Energie eingesetzt.
Durch die Steuerreform mit der Entlastung der Bürger und der kleinen und mittleren Unternehmen erhöhen wir deren Fähigkeit zu investieren. Bereits jetzt haben wir den Mittelstand um netto 9 Milliarden Euro gegenüber 1998 entlastet. Im Jahr 2005 wird die letzte Stufe der Steuerreform greifen, die Entlastung des Mittelstandes wird dann gegenüber 1998 16 Milliarden Euro betragen. Die nächste Entlastungsstufe müssen wir auf Grund des Finanzbedarfs zur Sanierung der Flutschäden auf 2004 verschieben. Der Grundfreibetrag steigt dann auf 7.426 Euro. Der Eingangsteuersatz wird auf 17 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 47 Prozent gesenkt.
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Spielräume für Investitionen
schaffen
Günter Rexrodt, FDP
Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist in einem schlechten Zustand. Dazu beigetragen hat eine miserable Haushaltspolitik der rot-grünen Bundesregierung, in der Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinander klaffen. Nirgendwo wird das deutlicher als an der Entwicklung der Haushaltsausgaben:
Die konsumtiven Ausgaben sind innerhalb von vier Jahren um rund 18 Milliarden Euro auf über 222 Milliarden Euro im Jahr 2002 angestiegen. Die investiven Ausgaben hingegen sanken im selben Zeitraum um vier Milliarden Euro. Die Investitionsquote beträgt gerade einmal zehn Prozent. Das ist ein historischer Tiefststand. Dabei ist es Allgemeingut, dass Investitionen unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und ein bedeutender Faktor zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sind.
Das Grundübel rot-grüner Haushaltspolitik besteht in der Unfähigkeit, grundlegende Reformen im Sozialsystem so anzulegen, dass daraus Spielräume für Investitionen entstehen. Die Rentenreform zielt zwar in die richtige Richtung, bleibt aber in Ansätzen stecken. Eine Gesundheitsreform, die diesen Namen verdient, hat es nicht gegeben. Die Vorschläge der Hartz-Kommission bringen nur marginale Entlastung bei der Arbeitslosenhilfe. Die Regierungspolitik zielt vielmehr darauf ab, Haushaltslöcher durch Umverteilung von oben nach unten zu stopfen. Die Leistungsträger werden damit zusätzlich vor den Kopf gestoßen. Private Investitionen unterbleiben, Konsum wird verschoben. Die Haushaltskonsolidierung wird zur Farce. Eine Politik, die zu Recht das Missfallen der Haushaltspolitiker in den Ländern der Europäischen Union hervorruft.