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Statement der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

  18.03.02 Maria Eichhorn, CDU/CSU-Fraktion
Der Kinder- und Jugendschutz ist unbedingt reformbedürftig. In der heutigen Zeit orientieren sich Markt und Medien leider zunehmend daran, was bei Kindern "in" ist. Kinder werden als Konsumenten gesehen und ihnen wird mit rein wirtschaftlichem Interesse begegnet, ohne sich um mögliche entwicklungsbedingte Schutzbedürfnisse von Kindern zu sorgen. Hier ist besonders der Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit gefordert. Dies macht eine angepasste Jugendschutzgesetzgebung dringend erforderlich. Mit Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche muss dem zunehmenden Gewalt- und Konfliktpotential in der Öffentlichkeit, aber auch der Orientierungslosigkeit begegnet werden.

Das Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern, transparenter zu gestalten und seine Durchsetzung gezielt zu verfolgen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher vor, bessere Kontrollen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken zu erreichen. So können bei den Gaststätten, in denen das Alter der Jugendlichen nicht kontrolliert wird, Alters- und/oder Zeitgrenzen und weitere Auflagen erteilt werden. Ebenso müssen die Gaststättenbetreiber, bei denen z.B. gewalttätige oder drogenkonsumierende Jugendliche aufgefallen sind, verstärkt kontrolliert und zur Verantwortung gezogen werden. Dabei soll der Grundsatz "Prävention statt Repression" durchgesetzt werden.



Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Meinung, dass ein generelles Abgabeverbot von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren positiv zu bewerten ist. Der Erfolg ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn Maßnahmen und Kontrollen gegen die Abgabe und den Verzehr leichter alkoholischer Getränke bei Jugendlichen ab 16 Jahren erreicht werden. Jugendliche könnten ein solches Verbot leicht dadurch umgehen, dass sie Alkohol über Freunde oder Verwandte besorgen lassen. Eltern müssen in diesem Zusammenhang befähigt werden, auf ihre Kinder in Bezug auf deren Umgang mit Alkohol einzuwirken.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, dass die Teilnahme von Jugendlichen an Tanzveranstaltungen besser und nachhaltiger kontrolliert wird: Kindern ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten wird die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nicht gestattet. Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung eine Anwesenheit wie bisher eingeräumt. Altersgrenzen für Tanzveranstaltungen sind grundsätzlich berechtigt, wenn die Regelungen auch der Realität entsprechen. Eine Verlängerung für Jugendliche ab sechzehn Jahre bis nach Mitternacht erscheint daher sinnvoll. Damit sollen Jugendliche, aber auch die Erziehungsberechtigten zu mehr Verantwortungsbewusstsein herangeführt werden.

Der Zugang zu den neuen Medien wird von Kindern und Jugendlichen in erheblichem Umfang genutzt. Der Umgang mit dem Internet ist einerseits zwar eine Schlüsselqualifikation, birgt aber andererseits Gefahren, da Kinder und Jugendliche auf gewaltverherrlichende, rassistische oder pornographische Inhalte zurückgreifen können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes in den neuen Medien sowie die Abstimmung der diesbezüglichen nationalen Vorschriften mit internationalen Vereinbarungen. Auf nationaler Ebene sollen die Jugendschutzbestimmungen ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Außerdem sollen die Vorschriften im Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, die für Videokassetten gelten, auf CD-Roms und DVDs erweitert werden. Unter anderem soll eine bundesweit einheitliche ständige Hotline eingerichtet werden, damit Inhalte im Internet, deren Verbreitung strafbar sind, der Polizei übermittelt werden können.

Mit Hilfe von Filter- und Bewertungssystemen soll vermieden werden, dass Kindern und Jugendlichen gefährliche Inhalte im Internet zugänglich gemacht werden. Durch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung von Jugend-, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden könnten diese im Bereich des Jugendschutzes effizienter handeln als zuvor.

Vor allem muss die Medienkompetenz von Kindern, Eltern, Lehrern und Erziehern gefördert werden. Medienkunde- bzw. Medienpädagogik soll daher als zentraler Bestandteil in den Unterricht der Schule aufgenommen werden, damit Kinder und Jugendliche einen verantwortungsbewussten und kritischen Umgang mit den Medien lernen.

Die CDU/CSU-Bundesfraktion fordert außerdem die Bundesregierung auf, die freiwillige Selbstkontrolle der Inhalteanbieter zu stärken. Mit Einrichtungen wie der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft", der "Rundfunkgremien", dem "Deutschen Presserat", dem "Deutschen Werberat" oder der "Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V." wurde bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstkontrolle getan. Wir fordern eine Ausdehnung dieser Selbstkontrolle auch auf internationale Ebene.

  21.03.02 andrea brunner
Als angehende Sozialarbeiterin kann ich, aufgrund meiner praktischen Erfahrungen, durch die Arbeit mit "Problem-Jugendlichen", sagen, dass Prävention grundsätzlich sehr wichtig ist, jedoch nicht durch strengere Regeln erfolgen kann. Eher sollte versucht werden die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen zu fördern und die Suchprävention bereits im Kindergarten zu vollziehen. Meiner Meinung nach führen schärfere Gesetze nur zu einer höheren Straffälligkeitsrate unter den Jugendlichern, was, landfristig gesehen, zu einem Verlust des gesellschaftlichen Ansehens führt.
Liberale Gesetze hingegen nehmen zum Teil auch den "Reiz des Verbotenen" (vgl. Drogenpolitik in den Niederlanden).

  25.03.02 Norbert Weber
Sie sollten endlich beginnen kindliche Bedürfnisse zu thematiesieren, anstatt mit ständig neuen Regulierungsmechanismen Kinder zu erziehen. Reden Sie endlich über Vernachlässigung und Ablehnung, oder tun Sie dies nicht, weil Sie fürchten Mütter kommen in ein schlechtes Licht?

  27.03.02 Benedikt Grünewald
An der ganzen Debatte um die Reform des Jugendschutzes gefällt mir eines nicht: Die Motivation zur Gesetzesänderung!
An der materiellen Regelung kann man Gefallen finden oder nicht, man kann es für gut heißen oder nicht. Ich tue es nicht und bin überzeugt, dass es dem Jugendschutz nicht dient.
Vor allem aber stört mich wie angedeutet die Motivation: Anpassung an die Wirklichkeit heißt es da immer... Ist es wirklich Aufgabe des Gesetzgebers sich in seinen Gesetzen der Wirklichkeit anzupassen? Ja und nein! Natürlich muss der Gesetzgeber mit der zeit gehen. Es wäre heute schlechterdings undenkbar, die Volljährigkeit immer noch bei 21 Jahren anzusetzen. Aber: Mit der Absenkung der Volljährigkeit wurden die 18Jährigen auch gezwungen (und das möchte ich nicht negativ verstanden wissen) volle Verantwortung zu übernehmen. Die Einräumung von Rechten korrespondierte also mit der Auferlegung von Pflichten. Bei der reform des Jugendschutzgesetzes ist das nicht so - ja kann es wohl auch aus Gründen des Minderjährigenschutzes gar nicht sein.
Es bleibt also bei der gebetsmühlenhaften Wiederholung der Anpassung an die Wirklichkeit. Ist das aber ein geeigneter Masstatb für die Notwendigkeit eines Gesetzes. Es klingt vielleicht unsachlich und es ist zu befürchten, dass es auch wieder nur zu plumper und pauschaler Kritik genutzt wird, aber:
Wo bleibt die Abschaffung des Ladendiebstahls?
Wo bleibt die Abschaffung der Trunkenheitsdelikte im Strassenverkehr?
Warum über Massnahemn gegen Graffiti und "Alltags"-Vandalismus nachdenken?
Weitere und extremere beispiele wären unproblematisch denkbar. Eine Bundesregierung, der für eine Reform keine sachlichere begründung einfällt ist zu bedauern.
P.S.: Bin übrigens kein "Jugendfeind", sondern selbst noch 23 Jahre jung und seit über 10 jahren in der Hugendarbeit aktiv...

  28.03.02 Eliza Ozaine
Der Jugendschutz ist ein sehr wichtiges Thema. Warum? Die Jugend zeigt sich der Gesellschaft als Spiegelbild. Fehler zu erkennen, mag einfach erscheinen. Sie zu beheben ist umfangreich. Die Politik sollte sich für die Jugend dort interessieren, wo sie Wirkungsmöglichkeiten hat: Kindergärten, Schulen, Sport. Mit strengeren Regelwerken macht man Verbotenes nur reizvoller! Und im Internet sollte man sich nicht darauf konzentrieren, Jugendlichen manche Seiten nicht zur Verfügung zu stellen sondern vielmehr zusehen, dass solche Seiten gar nicht erst erscheinen!

  29.03.02 Marita Wagner
Einen breiten Raum Ihres Beitrages nehmen die Neuen Medien ein. Nicht zu Unrecht. Allerdings auch nicht angemessen. Zumindest in meinen Augen.
Das Internet ist nicht aufzuhalten. Es ist weltweit. In Ländern mit Diktaturen wird es, auch von hiesigen PolitikerInnen, begrüsst und als Zugang zur Welt gepriesen. Und von den Diktatoren wird Zensur ausgeübt.
Wenn ein Zensurverbot weltweit tragen soll, dann kann keine lokale Zensur mehr greifen. Wenn ich Zensur als staatlichen Eingriff in die persönliche Meinungsfreiheit begreife, dann kann ich Sperrungen von Seiten nicht zustimmen.
Soviel als Vorbemerkung.

Einen Kinderschutz bei den neuen Medien können nur die Erziehungsberechtigen ausüben. Jede staatliche Massnahme wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sowohl der Erziehenden, als auch aller anderen User des Internets.
Wenn ich Defizite im Umgang mit den neuen Medien feststelle, dann kann ich doch nicht darauf reagieren indem ich die Seiten zensiere. Ich muss mir die Ursachen des falschen Umganges ansehen. Und da liegt tatsächlich einiges im Argen.
Fehlende niedrigschwellige Angebote für gefährdete oder instabile Familien werden zunehmend angesichts leerer Kassen gestrichen. Kosteneinsparung ist allerorts das Gebot der Stunde. Die Folgen, gerade im Bereich der Kinderarbeit, sind gravierend.

Ich möchte alle PolitikerInnen jeder Partei, auch wenn ich es jetzt unter diesem Beitrag gepostet habe, dazu auffordern, sich den Ursachen zu nähern und nicht immer nur Symptome zu bekämpfen.
Soviel sollten uns unsere Kinder schon wert sein - oder nicht?

Marita Wagner

  29.03.02 Tingler
Zuerst einmal möchte ich sagen, daß ich bezweifle ob es generell um Jugendschutz geht. Wer sich in der heutigen Gesellschaft umschaut muß dieses anzweifeln. Einerseits erlaubt man immer noch Werbung für Alkohol, andererseits schreit man auf wenn es immer mehr alkoholabhängige Jugendliche gibt. In den Medien wird zu jeder Zeit Alkohol als Standartartikel der Erwachsenenwelt präsentiert. Selbst auf Staatsempfängen wird der Alkohol in Form von Sekt usw. hervorgehoben. Sich zu besaufen ist Chic. Der Jugendschutz greift erst in dem Moment, indem Erwachsene es vorleben. Der Schutz der Jugend in den neuen Medien wie Internet dient meiner Meinung nach nur dieses Medium der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Statt es zu unterwerfen sollte man es lieber als Beobachtungsplattform sehen. Die neuen Gesetze die im Januar in Kraft getreten sind, sind alles andere als Internetbenutzerfreundlich. Dienen diese derzeit den Anwälten als neue Einnahmequellen. Große Firmen setzen sich trotzdem darüber hinweg. Wo ist da dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben sich zu wehren? Ganz zu schweigen dem Jugendlichen. Beispiel Mobilfunkkonzerne wie der Rosa Riese. Überteuerte SMS Gebühren locken viele Jugendliche in die Schuldenfalle. Da werden aufgrund massiver wirtschaftlicher Interessen die Gesetze vernachlässigt. Die Aufsichtsstelle für jugendgefährdende Schriften wird auch noch von einer religiösen Organisation geführt bzw. gestellt die ihrerseits auch nicht gerade jugendfreie Schriften im Gebrauch hat. Zumindest gehören staatliche Dinge nicht in religiöse Hände. Eine willkürliche Manipulation in bestimmte Glaubensrichtungen ist sehr warscheinlich. Man sollte besonders unseren Jugendlichen mehr Zukunftsperspektiven bieten. Bessere und vor allem eine freiere Ausbildung. Und wieder Vorbilder schaffen. Bei der derzeitigen Politik ist das sehr, sehr fragwürdig. Ausser man sieht die teilweisen kriminellen Aktivitäten einiger Abgeordneter als Vorbild an. Das kann es nicht sein.

  15.04.02 Mr. Bean
Ich bin der Meinung, dass diese ganze Diskussion über den Zutritt von irgendwelchen Jugendlichen in sogenannte "Diskos" nicht besonders im Interesse der Bevölkerung ist!
Ich denke, dass es Sache der jeweiligen Betreiber ist, ob sie nun einen weissen riesen als türsteher rumstehen haben, oder einfach nur ein lockeres Cáfe mit Dancefloor sind, ohne sog. Security.
Des weiteren, denke ich das der Bundestag mal lieber über die 22.000 Alkoholtote im Jahr nachdenken sollte.
Im Zuge dieser ganzen Finanzkrise haben die Bewohner dieses Landes nämlich leider realistische Ziele aus den Augen verloren und reden statt über Forschung, Innovation und Fortschrittlichkeit lieber über die nächste Pleite am Aktienmarkt.
Die Themen werden vom Fernsehen vorgegeben und alle anderen Themen erreichen die Leute nicht, die 3-4 Stunden am Tag vorm Fernseher sitzen.
Deshalb verstehe ich auch nicht, was da noch schlechter werden kann. Ich lehne jegliche Bürgschaften für die Bundesliga Millionäre ab, sollen sie halt mal ein Jahr umsonst kicken. Die verdienen sowieso viel zuviel und geben viel zu wenig ab...
Ich denke auch, dass Deutschland eine Auflockerung des Fernsehmarktes durchaus auch nützen könnte, falls nicht wie immer auf geld, als auf qualität geachtet würden werde.

Postiv muss ich bemerken, dass sich die Website des Bundestages viel besser als noch vor einem Jahr präsentiert!
Ich denke aber auch dass man die Bereiche der Foren noch verbessern sollte. Vielleicht sollten die Politiker hier noch mehr KOntakt zu den Bürgern suchen und finden.
Ich könnte mir hier jede Woche stattfindende Chatevents mit Poltikern aller Parteien vorstellen.
Hier könnten Ideen und Stimmungen der Bevölkerung viel besser (weil schriftlich) rüberkommen, als bei jeder langweiligen Wahlveranstaltung.

MFG - Mr. Bean (ja, der echte!)

  20.04.02 Mr. Bean
wie kann es sein, dass prominente öffentlich über ihren kokainkonsum reden, als ob das etwas wäre, mit dem man auch noch angeben kann. warum werden diese leute nicht verhaftet, sondern nur die dealer. schliesslich sind für mich immernoch die leute, die die waffen benutzen, die mörder, und die leute, die sie verkaufen, höchstens beihelfer. im gegenzug wird die jugend als konsumsüchtige blödmänner hingestellt, die noch nicht mal den dreisatz beherschen und den schiefen turm von pisa kennen.
ich hätte ja gerne mal den gleichen pisa test im bundestag ausgefüllt, da würden sich die "alten" bestimmt nicht mehr so hochnäsig über "ihre" kinder äussern. erst kein geld für bildung bereitstellen, alles irgendwelchen bmw fahrenden yuppies in den rachen stopfen und sich dann wundern, das keine jobs entstehen...
ich würde wetten, dass der durchschnittliche jugendliche heutzutage mehr als hundert mal soviel intelligenz besitzt, wie ein deutscher vor 100 jahren.
diese ganze lügenlandschaft, mit rappern, die mir auf mtv erzählen, wie high sie sind, und auf der anderen seite jugendliche einwanderer, die wegen drogenverkäufen ihre ganze karriere verpfuschen, für die reichen kiddies, deren eltern hier so tun, als ob, bei ihnen alles super in ordnung sei. jeden tag weint mein auge, wenn ich mir ansehen muss, wie die sogenannte Jugendschutzgesellschaft, ihre eigenen Kinder in die Abhängigkeit schickt. Überall Zigarettenautomaten, Abgase und Alkohol. Die ganze Werbung für Drogen gehört, wegen der Manipulationsrezeptanz von Kindern und vor allem Jugendlichen verboten, soll doch bitte schön der für sich entscheiden, wie er schneller ins grab kommt! Der einseitige Umgang mit den Gesellschaftsdrogen, als Ausweg aus der tristen Realität, ist völlig falsch gewählt. Statt den Dealern und Drogenabhängigen aus ihrem Teufelskreis zu helfen, werden diese als Kriminelle abgestempelt. Ich schlage hierzu vor die "harten" Drogen nach Rezept vom Arzt in Apotheken auszugeben (z.B. Kokain, Ecstacy, Speed), und in speziell eingerichteten Fixer Räumen (Heroin), wo speziell ausgebildete Ärzte, den Kranken bei ihrer Sucht helfen können, statt dass sie unter irgendeiner Brücke an einer Überdosis sterben. Viele Tote bei den Drogensüchtigen entstehen nämlich durch gestreckte Ware. Durch die Verschreibung wird erreicht, dass die Drogensüchtigen ärztliche Hilfe bekommen und weg von der kriminellen Szene kommen. Ich könnte mir unter diesen Bedingungen eine mögliche Rehabiliation von dieser teuflischen Droge besser vorstellen, als durch andere Massnahmen. Bei allen anderen Drogen wäre dies auch ein guter Weg, um die Leute vor falschen Vorbildern zu schützen, die ihnen die Drogen verkaufen. Wenn ich weiss, dass ich von meinem Arzt Drogen zu einem weitaus niedrigeren Preis bekomme, dann werde ich als Drogensüchtiger auch dorthin gehen. Dadurch erhält der Arzt die Möglichkeit, meinen Drogenkonsum zu übersehen und daher besser einschätzen und therapieren zu können. Ausserdem wird so eine gewisse Hemmschwelle überschritten, so daß die Drogensüchtigen sich ihre Sucht besser eingestehen können.
Durch den Wegfall der Notwendikeit für Dealer, werden diese wieder in den normalen Arbeitskreislauf eingebunden, und die Drogensüchtigen bekommen wieder mehr Selbstbewusstsein, wenn man ihnen menschlich begegnet und ihnen Auswege aus ihrer schwierigen Lage bietet.
Um unsere Jugendlichen vor den harten Drogen zu schützen, sollten ausserdem alternative Drogen wie Cannabis ab 18 Jahren in geringen Mengen legalisirt werden und auch in Apotheken verkauft werden. So können fachlich versierte Verkäufer den Kunden über die Gefahren warnen, bzw. wenigstens ein Verpackungszettel. Dadurch dass man den Jugendlichen eine einfache Alternative zu teuren und gefährlichen Drogen bietet, die unsere sog. Modezaren wie Joop als völlig normales "Partyzubehör" beschreiben dürfen. Wir dürfen es nicht zulassen, daß unsere Gesellschaft dieser Lethargie des Süchtigseins und aller damit verbundenen Gefahren, wie Einsamkeit, Schulden, Ausnutzung und sozialer Ausgrenzung verfällt.
Es ist dringend notwendig, unsere Drogenpolitik der zeit anzupassen, die nunmal so ist, dass viele Leute auf den Rausch der Drogen reinfallen, statt sich natürlich zu "berauschen" (Liebe, Natur, Zärtlickeit, Kultur, Musik)
Ich hoffe, dass mir ein Bundestagabgeordneter zu diesem Thema antwortet, da ich im Falle ihrer Ablehnung meines Vorschlags, gerne ihre Argumente hören würde.

Mr. Bean

  14.05.02 anbi
Ich glaube nicht, dass es was bringt, das Jugendschutzgesetz zu ändern, es ist quasi so, als wenn einfach ein Gesetz entstehen könnte, woraufhin das Problem gelöst würde (leider ist es so nicht). Ich selbst, ebenfalls eine Jugendliche, finde, dass man durch gezielte Aufklärung mehr erreichen könnte. Natürlich bin ich gegen rassistische Seiten usw. (und wie!!!), aber es lässt sich eben nicht vermeiden... auch wenn man jetzt hier Verbote ausspräche, es gäbe immer jemanden, der sich nicht daran hält (leider ist das die Wahrheit).
Noch ein Kritikpunkt, der, wie ich meine, eine Aufklärung bevorzugt:
Dieses Gesetz scheint einen praktisch "unmündig" zu machen, und es klingt, als habe man nicht genug Vertrauen in die Jugend, aber genau das ist es, Vertrauen, was den eigentlichen Jugendschutz ausmacht.
Natürlich ist es so, dass sich immer wieder extreme Situationen ergeben (ziemlich extreme sogar), wo ich mir sicher bin, dass bei diesen Situationen eine Schärfung des Jugendschutzgesetzes von Nöten wäre, und vielleicht könnte man in so extrem gefährlichen Fällen eingreifen, aber ansonsten,...
Das einzige, was ich noch einmal betonen will, ist die Verbreitung von rassistischen, gewaltverherrlichenden,.... usw. Internetseiten, ich finde, so was sollte wirklich und "richtig" verboten werden (sofern nicht schon geschehen).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Meinung hierzu deutlich machen und dass diese nicht missverstanden wird (Im kurzen und Ganzen bedeutet sie: Es wäre vielleicht gut, den Jugendschutz etwas zu schärfen, doch nicht allzu stark).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  30.05.02 Kai Becker
Jugendschutz mit Verbotsgesetzen? Wie soll das überhaupt funktionieren? Bis zum 18ten Geburtstag wird streng verboten, aber mit dem gleichen Tag sollen die Ex-Jugendlichen plötzlich lebenskompetent sein? Wenn der Staat nur die Möglichkeit des Verbietens hat, dann ist er ein schlechter Partner für die Eltern in der Erziehung.

Es scheint mir eher, als ob sich der Staat hier immer mehr einmischt, obwohl die Grundverantwortung bei den Eltern liegt. Dass viele Eltern diese Aufgabe nicht gründlich genug wahrnehmen ist zwar wahr; ihnen ihre Verantwortung mit Gesetzen abzunehmen aber der falsche Weg.

Auffälligen Kindern und Jugendlichen hilft man nicht mit Verboten. Erstens hält das heute ebenso wenig 16jährige von Ballerspielen ab, wie es ihre Vorgängergenerationen von FSK18 Filmen ferngehalten hat. Zweitens führt zufälliger Kontakt nicht gleich zur Sucht oder zur seelischen Störung. "Gesunde", sozial integrierte Kinder mit richtigen Bezugspersonen verweilen nicht dabei, weil sie interessantere Betätigungen kennen.

Massenhafter Konsum von Gewaltvideos, gewalttätigen Computerspielen und dergleichen ist nicht die Ursache, sondern ein Symptom der darunter liegenden Probleme mit Schule, Eltern, usw. Diese Erscheinung zu verbieten ist also keine Lösung des eigentlichen Problems. Stattdessen werden wir sehen, daß sich Frust, Ziel- und Orientierungs- und Hoffnungslosigkeit andere Bahnen und neue Trends suchen werden.

Wirklich helfen würde Hilfe für die Eltern, die nicht erst am Rande der Verwahrlosung einsetzt. Hilfe, die Eltern annehmen könnten ohne die Befürchtung gleich das Sorgerecht zu verlieren.

Bleiben noch die Ideen der technischen Kontrolle, die immer wieder hochkommen. Was da in den letzten Monaten durch die Medien geisterte läßt jedem Computerexperten die Haare zu Berge stehen vor lauter offenkundigem Unwissen.

Das Internet ist international. Jede Idee der Sorte "jede Seite muß" oder "jeder Betreiber muß" ist von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Ein Provider in Timbuktu, Kasachstan oder selbst den USA wird sich keinen Deut darum scheren, ob deutsche Gesetze etwas gegen seine Inhalte haben.

Genausowenig scheren wir uns ja beispielsweise um die Zensurgesetze in China oder anderen nicht wirklich demokratischen Staaten. Wir sind doch sogar ein bisschen stolz darauf, hier subversiv per Meinungsfreiheit in Richtung Freiheit und Demokratie zu wirken. Genauso stolz sind übrigens viele amerikanische Provider, dass ihr erster Verfassungszusatz auch Seiten wie die des Herrn Zündel gegen deutsche Gesetze schützt.

Denunziationshotlines, wie von Frau Eichhorn gefordert, sind daher gegen die Masse der Angebote völlig wirkungslos.

Es kann auch weder angehen, daß wir "unser" Internet komplett sesamstrassenkompatibel machen, noch dass normale Bürger für nicht kindgerechte Inhalte zwangsweise bezahlen müssen. Ersteres wäre ein Verstoss gegen das Grundgesetz, letzeres ist vom Standpunkt des Datenschutzes völlig untragbar.

Übrig bleibt, genau wie oben, die Verantwortung derer, die unmitellbar mit den Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Wenn ein Teenager monatelang durch Sex- und Gewaltseiten surft, dann frag ich doch, warum das niemandem aufgefallen ist. Wurde hier ein Kind vor dem Bildschirm geparkt? War niemand anwesend? Hat sich niemand gekümmert, wie sich dieser junge Mensch entwickelt?

Bevor also mal wieder Gesetze verschärft werden, die dann doch nicht wirklich durchgesetzt werden, aber völlig andere unnötig kriminalisieren, muss den Eltern und anderen Bezugspersonen Hilfestellung für die Kindererziehung in der heutigen Zeit gegeben werden. Dazu gehört auch zwingend, sich mit den neuen Medien, mit neuen Trends und Bedürfnissen der Nachwachsenden auseinanderzusetzen, statt mit Methoden und Lebensvorstellungen von vorgestern zu kommen.

  05.06.02 Jan Hoppe
BDSM-Netzwerk eV setzt sich für die gesellschaftliche Wahrnehmung und Akzeptanz des Sadomasochismus als einer sexuellen Orientierung ein. (Nähere Informationen unter http://www.bdsm-netzwerk.de).
Für einen Verein, der für den bewußten und verantwortungsvollen Umgang mit der Lust an konsensueller(!!) Gewalt unter erwachsenen Menschen eintritt, ist das Problem des Jugendschutzes im Internet natürlich ein wichtiges Thema. Die BDSM-Gemeinde ist ein zahlenmäßig nicht unerheblicher Teil der Gesellschaft und tritt als solche - wie die Homosexuelle Gemeinschaft auch - notwendig und mit Fug und Recht auch als Teil dieser Gesellschaft öffentlich auf. Dies vor allem mit dem Ziel und der Absicht, die Gesellschaft über die sexuelle Orientierung BDSM aufzuklären, einen Dialog in Gang zu setzen und dergestalt den gerade in vielen Medien verbreiteten Fehlinformationen und -konzeptionen über die sexuelle Neigung BDSM begegnen zu können. Dieses gesellschaftlich notwendige Auftreten ist natürlich im Rahmen der Belange des Jugendschutzes einzuschränken. BDSM-Netzwerk eV sieht ohne Abstriche die zwingende Notwendigkeit eines hinreichenden Schutzes der Jugend vor für sie nicht angemessenen Inhalten.
Wir weisen gleichwohl darauf hin, daß die sexuelle Orientierung des Menschen nicht erst mit der Volljährigkeit beginnt. Anspruch und Sinn des Jugendschutzes kann und darf folglich nicht sein, Jugendliche in ihrer Entwicklung zu behindern, indem ihnen Informationen vorenthalten werden, die einen gesunden, konfliktbefreiten Umgang mit ihrer eigenen sexuellen Orientierung ermöglichen und begünstigen. Sinn und Zweck des Jugendschutzes kann und darf daher nicht die vollkommene Verbannung des Themas BDSM in geschlossene Benutzergruppen sein.
Klar ist auch, daß die im Netz außerhalb von geschlossenen Benutzergruppen zugänglichen Informationen einer regelmässigen und wachsamen Kontrolle hinsichtlich ihrer Eignung auch für minderjährige Betrachter unterliegen müssen.
Betrachtet man die aktuelle Gesetzeslage, so fallen - ganz unabhängig vom bisher gesagten - die folgenden Unzulänglichkeiten auf.
(1) Es gibt bis dato für Content-Provider keinerlei Rechtssicherheit hinsichtlich des Auschlusses von Jugendlichen aus Benutzergruppen. An dieser Stelle ist der Gesetzgeber gefordert. Es muß Content-Providern zu allererst möglich gemacht werden, ihren Sorgfaltspflichten gerecht zu werden. Dies ist aufgrund fehlender Grundsatzurteile zur Zeit nicht der Fall. Selbst Content-Provider, die die technisch gegebenen Möglichkeiten des Auschlusses von Jugendlichen aus ihren Benutzergruppen voll ausschöpfen, bewegen sich im juristischen Niemandsland und sind vor Anzeigen nicht geschützt, soweit die Rechtsauffassungen Staatsanwaltschaften lokalen Schwankungen unterliegen.
(2) Bei voller Anerkennung der Sorgfaltspflichten des Content-Providers fällt ein nicht hinnehmbares Mißverhältnis der juristischen Verantworklichkeiten zwischen den Genannten und Aufsichtspersonen auf. Jugendschutz kann und darf nicht im Internet beginnen. Er beginnt und muß beginnen bei den Erziehungs- und Aufsichtsberechtigen bzw. -pflichtigen! Die unbeaufsichtigte zur Verfügungstellung eines vernetzten Rechners für einen Jugendlichen von Seiten eines Erwachsenen ist jedoch als "sozial adäquates Verhalten" nicht strafbar, obwohl völlig unstrittig damit nolens volens der unbeaufsichtige Zugang zu jugendgefährdendem Material ermöglicht wird - vor allem zu solchem, das sich der deutschen Rechtssprechung entzieht, bzw. ihr nicht unterliegt, da der Anbieter aus dem Ausland operiert. Einzig "Überwachergaranten" wie Lehrer, die das Internet im Unterricht einsetzen, machen sich strafbar - und auch dies nur im Rahmen einer Unterlassungsstrafbarkeit - , wenn sie Jugendliche ohne Aufsicht im Internet surfen lassen.
Die angesprochenen Punkte haben zur Folge, daß
a) selbst Content-Provider, die sich ihrer Verantwortlichkeiten voll bewußt sind, nicht in der Lage sind, diese in juristisch hinreichendem Maße wahrzunehmen.
b) Content-Providern eine Rolle oktroyiert wird, die sie nicht angemessen wahrnehmen können und auch gar nicht wahrnehmen sollen, nämlich die Förderung und Ausbildung der "Medienkompetenz" Minderjähriger, die SPD wie CDU Fraktion auf dieser Seite einhellig fordern, und die einzig von Schule vor allem anderen aber vom Elternhaus geleistet werden muß.
c) auch solche Inhalte von Organen des Jugendschutzes (etwa Jugendschutz.net) im Internet als jugendgefährdend bemängelt werden, die nicht nur
- völlig unstrittig einem künstlerischen Anspruch und nicht etwa einem pornographischen genügen (künstlerische Photographien)oder
- in Ihrer Zielsetzung eindeutig gerade auf einen verantwortungsvolleren Umgang mit Sexualität abzielen (sog. "How-to's") und
- an Drastik in Art und Natur von vielen anderen frei zugänglichen Medien (etwa Printmedien oder TV) weit übertroffen werden, sondern zudem
- in Art und Natur nicht jugendgefährdend eo ipso sind, sondern allenfalls der unterstützdenden und begleitenden Erläuterung durch erziehungsberechtige Aufsichtspersonen bedürfen und unter der Voraussetzung dieser Erläuterungen der Erhöhung und Festigung der von allen Fraktionen geforderten "Medienkompetenz" ebenso zuarbeiten, wie dies etwa der geleitete Besuch eines Museums für moderne Kunst tut.
Jeder Ansatz, hinreichenden Jugendschutz im Internet zu gewährleisten, der - wie bisher -versucht, elterliche Sorgfaltspflichten durch Restriktion der Content-Provider zu ersetzen, ist angesichts der (zwar geographischen, nicht aber juristischen) Grenzenlosigkeit des Mediums Internet und der daraus resultierenden Eingeschränktheit des Geltungsbereiches des deutschen Jugendschutzgesetzes notwendig zum Scheitern verurteilt.

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