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Stellungnahme
21.03.02 Christel Humme,
SPD-Fraktion
Kinder und Jugendliche wachsen heute unter gänzlich anderen
Bedingungen heran als die Generation vor ihnen. Unsere moderne
Gesellschaft ist sehr vielfältig und ist raschen
Veränderungsprozessen ausgesetzt. Gerade für junge
Menschen wirft diese Schnelllebigkeit die Frage auf, an welchen
Werten und Institutionen sie sich orientieren sollen. Sie
können nicht absehen, welche Fähigkeiten und sozialen
Zusammenhänge für sie überhaupt von Dauer sein
werden. Es ist Aufgabe der Politik, ihnen Antworten auf ihre Frage
zu geben. Wir müssen sie als verlässliche Partner auf
ihrem Weg, selbstbewusste und verantwortungsvolle
Persönlichkeiten zu werden, begleiten.
Zu den Voraussetzungen, die wir für ihr gleichberechtigtes und
sicheres Aufwachsen schaffen müssen, gehört auch ein
zeitgemäßes Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche
brauchen einen altersangemessenen Schutz vor jenen Einflüssen,
die sie in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung
beeinträchtigen können.
Seit mehreren Wochen werden Änderungsvorschläge des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
beim Jugendschutz in der Öffentlichkeit und auch bei uns in
der SPD-Bundestagsfraktion diskutiert. Wir erhoffen uns von diesem
Online-Forum des zuständigen Bundestagsausschusses ein
Meinungsbild, dass wir in unsere Diskussion einfließen lassen
können.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich für
jugendschutzrechtliche Regelungen einsetzen, die eine Balance
zwischen dem nötigen Schutz der jungen Generation einerseits
und der Stärkung ihrer Eigenverantwortung andererseits
herstellen. Nach wie vor wird die Erziehungskompetenz der Eltern
unangetastet bleiben. Letztendlich entscheiden sie, welche der
Möglichkeiten, die das Gesetz ihren Kindern einräumt, von
diesen auch wahrgenommen werden dürfen.
Diskutiert werden vor allem die Vorschläge zu
veränderten Altersgrenzen und Ausgehzeiten bei Disko- ,
Gaststätten- und Kinobesuchen. Außerdem geht es um
strengere Auflagen beim Zigarettenverkauf, um die
Altersgrenzen für Computerspiele und
Bildschirmspielgeräte und um einen
Jugendmedienschutz, der den Anforderungen der neuen Medien
gerecht wird:
- An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollen keine
Zigaretten mehr verkauft werden dürfen. Auch der Zugang
zu Zigarettenautomaten soll für unter 16jährige durch
technische Vorrichtungen verhindert werden. Diese Pläne
treffen auf Zustimmung unserer Fraktion und sind auch in der
Öffentlichkeit unumstritten.
- Wie bei Kinofilmen und Videos soll künftig auch auf
Computer- und Bildschirmspielen stehen, ab welchem Alter sie
freigegeben sind. Denn auch sie können, je nach ihren
Inhalten, negative Auswirkungen auf die Entwicklung junger Menschen
haben.
- Der Jugendmedienschutz muss entsprechend der rasanten
Entwicklung und Medienvielfalt in unserer Informationsgesellschaft
angepasst werden. Wir möchten, dass junge Menschen Zugang zu
den neuen Medien haben und dass sie fit werden im Umgang mit ihnen.
Aber es gibt auch einige ganz erheblicher Gefährdungen, vor
denen sie geschützt werden müssen. Gerade das Internet
ist bisher nur unzureichend in die bestehenden Schutzregelungen
einbezogen. Rassistische, gewaltverherrlichende und
demokratiefeindliche Äußerungen sind hier Kinder und
Jugendlichen nahezu uneingeschränkt zugänglich. Das muss
dringend geändert werden. Kinder und Jugendliche müssen
mithilfe einer angemessenen Medienerziehung ihre eigenen
Fähigkeiten im Umgang mit den neuen Medien stärken (
Medien-kompetenz). Spezielle Internetportale (= Portale, die den
Zugang zu bestimmten Themen eröffnen) können
beispielsweise ein sinnvoller Weg sein, um Kinder und Eltern darin
zu unterstützen, verantwortungsvoll und kindgerecht mit
Internetangeboten umzugehen.
- Die Vorschläge für veränderte Besuchszeiten
und Altersgrenzen für Disko-, Gaststätten- und
Kinobesuche werden besonders gegensätzlich diskutiert.
Jugendliche sollen demnach künftig ab 14 Jahren alleine bis
23.00 Uhr Diskotheken und Kinos besuchen können. Die
Bundesregierung folgt mit ihren Vorschlägen den Empfehlungen
von Fachkreisen, die hier seit längerem eine Änderung
oder Abschaffung der bisherigen Regelung fordern, weil sie der
Realität nicht mehr angemessen erscheint. Tatsächlich
tritt nach Auffassung der Jugendforschung die Jugendphase heute
bereits im Alter von 10 bis 14 Jahren ein. Es erscheint sinnvoll,
hier eine jugendpolitische Anpassung durchzuführen, die der
Realität entspricht und die von den Jugendlichen selbst
akzeptiert wird. Die Möglichkeit gezielter Auflagen und
Verbote dort, wo für Jugendliche wirklich Gefahren bestehen,
sollen diese Regelung ergänzen.
20.04.02 Barbara Uduwerella
Ich bin dafür, daß nicht ständig das Kindergeld
erhöht wird, weil Kinder von Personen, mit geringfügigen
Einkünften weniger davon profitieren. Ich bin dafür,
daß Krippen & Tagesheime kostenlos vorgehalten werden und
die Ausstattung der Kinder- & Jugendreinrichtungen personell
& materiell (päd. Mittagstisch usw) besser auszustatten
sind, so daß diese längere Öffnungszeiten, bes. an
Wochenenden vorhalten können. Außerdem sollte für
Minderjährige freie Fahrt auf allen öffentl.
Verkehrsmitteln angeboten werden.
So könnten Schulen, Tagesheime u. Jugendfreizeitstätten
sich bundesweit vernetzen, man könnte sich wechselseitig
besuchen, so daß auch arme Kinder in den Genuß von
Ferienaktivitäten kommen und nicht um jeden Pfennig gebettelt
werden müßte.
Durch bessere personelle Ausstattung und längere
Öffnungszeiten würden Minderjährige mehr soziale
Anbindungsmöglichkeiten bekommen, was dazu führen wird,
daß die Gewaltbereitschaft und andere spezielle Probleme, die
zur sozialen Verwahrlosung führen (können), reduziert
werden.
B. Uduwerella
15.05.02 Christian Hiemer
Ich bin der Inhaber eines millionenschweren Unternehmens und wollte
sie darauf hinweisen, etwas mehr Rücksicht und Mitgefühl
gegenüber den Arbeitslosen zu bringen. Mit Ihrer
unverständlichen und rücksichtslosen Haltung
gegenüber den sozial angeschlagenen Menschen in unserem Staat
kommen sie nicht weiter. Außerdem wollte ich darauf hinweisen,
dass auch sie morgen schon arbeitslos sein könnten, da ich
ziemlichen Einfluss bei dem Bundeskanzler Gerhard Schröder
habe. Gruss und gute Besserung.
17.05.02 Christian
Gaertlein
Ich habe gerade lesen müssen das es bei dem Computerspiel
Counterstrike in die nächste Instanz gehen soll. Mich
würde einmal interessieren ob und wie sich Frau Dr. Christine
Bergmann mit diesem Spiel und der dahinterstehenden Community
beschäftigt hat, dass sie die Entscheidung einer
Bundesbehörde, der BPjS, in Frage stellt und sie für
falsch befindet!! Diese Behörde hat sich intensiv mit diesem
Spiel und der Community auseinandergesetzt!! Sie sollten sich doch
einmal die Urteilsbegründung genau ansehen!!! Diese Folgen
eines Verbotes des Spiels möchte ich ihnen nicht
erklären. Ich bin der Meinung das die Politiker sich das immer
sehr einfach machen mit ihrer Ursachenforschung!! Und die und das
schuldiege zu Präsentieren. Klar, es sind bald Wahlen. und Sie
müssen etwas für ihre Wiederwahl tun. Mit dieser
Einstellung können Sie sicher sein werden Sie viele
Wähler und Wählerinnen verlieren. Und das wichtigste, das
Vertrauen der Jugend!!!!!!!!!!!!!
Schönen Tag noch!
mfg
C. Gaertlein
19.05.02 Fischer Albert
Videoverleih in der Diskussion – Mehr Jugendschutz durch
Automaten
Es passiert immer wieder: Ein 16jähriger betritt eine
Videothek, und schnappt sich ein Gewaltvideo, das erst ab 18
zugelassen ist. Vom Personal völlig unbehelligt – dank
des Leihausweises des 18jährigen Bruders – spaziert er
anschließend von dannen. Keiner hat’s gemerkt,
Pustekuchen mit Jugendschutz. Dem Mann hinter dem Tresen ist
inmitten des feierabendlichen Ausleihstresses einfach nicht
aufgefallen, dass er einen wesentlich jüngeren Kunden vor sich
hatte als auf dem Ausweis angegeben. Irren ist menschlich.
Keine Chance hätte der Jugendliche beim Videoverleihautomaten
gehabt. Automaten können mit Fingerprinttechnologie
ausgestattet werden. Jeder, der ein Video ausleihen will, muss dem
Automaten per biometrischem Fingerabdruck seine Identität
beweisen, ansonsten geht er leer aus. Ohne Daumen kein Video. So
kann sichergestellt werden, dass tatsächlich nur diejenigen
Personen Zugang zu den Videos erhalten, die dazu berechtigt sind.
Der große Vorteil: Die Automaten sind unbestechlich – im
Gegensatz zum Personal.
21.05.02 Bernhard Wolk
Guten Morgen!
Es wird darueber beraten ob eine Indizierung des Spiels
"Counterstrike" eine Tragödie , wie sie sich in Erfurt
ereignet hat, verhindern hätte können.
Man fragt sich, ob die Geschehnisse verhindert worden wären,
hätte der Junge keinen Zugang zu dem Spiel gehabt.
Obwohl es höchst zweifelhaft ist, daß dieses Spiel der
entscheidende Auslöser für den Amoklauf war, soll es
jetzt verboten / indiziert werden. Dazu gibt es
widersprüchliche Meinungen. Schön und gut, Fakt ist aber
das dieses Spiel bereits seit mehreren Jahren im Umlauf ist. Fakt
ist das einige Millionen Kopien über das Internet bereits
verbreitet worden sind. Ein Verbot/ eine Indizierung kommt so oder
so zu spät! Es würde damit vielmehr eine Nachfrage nach
einem technisch mittlerweile veralteten Spiel provoziert, einfach
durch den Reiz des Verbotenen.
Um es kurz zu machen: Indizierung - nein, da nicht durchzusetzen
und dem Sinn der Indizierung widersprechend.
Zusätzliche Anmerkung- vor einiger Zeit wurde in Korea die
Weltmeisterschaft in den in Südostasien sehr beliebten
E-Sports ausgetragen. Gespielt wurde unter anderem "Counterstrike",
das Preisgeld war mit US $ 50.000,00 festgesetzt. Es ergibt sich ,
daß es weltweit Hunderttausende von Spielern geben muß,
die das Spiel trainieren und , folgt man der Argumentation einiger
selbsternannter Fachleute, dementsprechend alle potentielle
Amokläufer sein müssen.
24.05.02 Yvonne Henz
Sehr geehrter Forenmaster,
stand im Forum nicht das im Falle der Nich-Veröffentlichung
eines Statementes der Schreiber per Mail informiert werden
würde, und das unter der Angabe der Gründe warum das
Statement im Forum nicht veröffentlicht wird?
Mich würde der Grund warum meine Meinung nicht
veröffentlicht wird, nämlich brennend
interessieren.
Könnte es daran liegen das ich nicht wie ein Schaf den Medien
alles nach blöke?
Sollten Sie mir eine Mail gesendet haben, möchte ich mich
für meine Unterstellung entschuldigen, und Sie bitten mir
diese noch einmal zu schicken.
Mit freundlichen Grüße
Yvonne H.
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