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Startseite > DIALOG > Online-Konferenzen > 2003 > Online-Konferenz des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Islamisches Recht und Menschenrechte" 12. November 2003 >
Islamisches Recht
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Online-Konferenz "Islamisches Recht und Menschenrechte"

Rudolf Bindig, SPD

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Konferenz,

Menschenrechte und Islam sind grundsätzlich miteinander vereinbar. Diese Botschaft der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi haben auch die zur Anhörung eingeladenen Islam-Experten vermittelt. Allerdings dürfen im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen in islamischen Ländern Religion und Kultur nicht zu stark gewichtet werden. Maßstab der Menschenrechtspolitik müssen die wichtigen internationalen Menschenrechtsabkommen sein, die die meisten islamischen Staaten ratifiziert haben und zu deren Umsetzung sie verpflichtet sind.

Die Scharia an sich ist kein Hindernis bei der Einhaltung der Menschenrechte. Entscheidend ist ihre Auslegung, deren Bandbreite der Vielfalt der politischen Situation in islamischen Ländern sowie ihrer kulturellen und religiösen Ausprägung entspricht. Ebenso wenig, wie es den Islam gibt, gibt es die verbindliche Interpretation der Scharia. Leider werden im Westen vor allem fundamentalistische Interpretationen wahrgenommen und als eigentlich islamisch empfunden. Ein "Feindbild Islam" befriedigt jedoch nur Vorurteile und behindert eine differenzierte Auseinandersetzung sowohl mit der Religion als auch mit der spezifischen Situation in einzelnen Ländern.

Ich bin auf Ihre Meinung gespannt.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/Konferenzen/2003/menschenrechte/menschen_bindig
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