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Demokratie
Nach Artikel 20 Absatz 1 GG ist die Bundesrepublik eine Demokratie. Dies ist eine Staatsform, in der das Volk Träger der Herrschaftsgewalt ist. Kennzeichen der Demokratie sind unter anderem Gleichheit, Mehrheitsherrschaft, Herrschaftslimitierung und -kontrolle sowie das Mehrparteiensystem und freie, gleiche und geheime Wahlen. Die Möglichkeit eines politischen Machtwechsels ist weiteres wesentliches Merkmal. Die Bundesrepublik ist eine repräsentative Demokratie, in der das Volk durch gewählte Volksvertreter "herrscht ". Diese bilden die Volksvertretung (in Deutschland der Bundestag), die das einzige demokratisch gewählte Verfassungsorgan ist. Sie erlässt die Gesetze stellvertretend für das Volk.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003