Glossar
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EGVerordnungen
EGVerordnungen haben allgemeine Geltung. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die EGVerordnungen werden im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht. Sie treten an einem festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181211c