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Fraktionen
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen, können eine Fraktion bilden (Der 15.Bundestag hat 603 Mitglieder, fünf Prozent davon sind 31). Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend von dieser Regelung zusammen, so werden sie nur dann als Fraktion anerkannt, wenn der Bundestag zugestimmt hat. Die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie der Ausschussvorsitze richtet sich nach der Stärke der einzelnen Fraktionen. Im 15.Bundestag gibt es vier Fraktionen: SPD (251 Sitze),CDU/CSU (248 Sitze), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (55 Sitze),FDP (47 Sitze)und zwei direkt gewählte Abgeordnete der PDS.
SPD
CDU/CSU
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FDP
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003